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Aktuell - Villach
© Collage: pixabay / 5min.at

Ab heute Abend

Maskenpflicht in Villach: Die wichtigsten Infos im Überblick

Villach – Ab heute Abend herrscht in der Villacher Innenstadt eine teilweise Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Gestern erreichten uns dazu zahlreiche Fragen von verwunderten Leserinnen und Leserin. Wo gilt die Maskenpflicht genau? Wie wird kontrolliert? Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen? Wir haben nachgefragt. 

 4 Minuten Lesezeit (517 Wörter) | Änderung am 09.08.2020 - 00.24 Uhr

Die Stadt Villach führt ab heute, 8. August eine teilweise Maskenpflicht im öffentlichen Raum ein. Diese gilt vorerst bis zum 16. August. In der Innenstadt muss in dieser Zeit täglich ab 21 Uhr eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden. Ebenso MNS-pflichtig sind Wochenmarkt und Biobauernmarkt. Wir haben Alfred Winkler, Leiter der Behördenverwaltung, dazu befragt und die wichtigsten Informationen rund um die neue Verordnung für dich zusammen gefasst.

Wo genau gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt täglich generell von 21 Uhr bis 2 Uhr innerhalb der Straßenzüge Draupromenade – Willroiderstraße – Bahnhofplatz – Zeidler-vonGörz-Straße – Klagenfurter Straße im Norden, Brauhausgasse – Fabriksteig, Hausergasse im Osten, Peraustraße – 10. Oktober-Straße – Pestalozzistraße im Süden und Italiener Straße – Hans-Gasser-Platz – Ringmauergasse.

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Im grau gefärbten Bereich gilt die Maskenpflicht.

Im grau gefärbten Bereich gilt die Maskenpflicht. - © Screenshot / Verordnung Stadt Villach

Maskenpflicht auf Märkten

Die Maskenpflicht gilt ab sofort bis auf weiteres für folgende Bereiche:

  • für die Wochenmärkte während der in der Marktordnung der Stadt Villach (GG 1-LV-17/10) vom 3.3.2017 festgelegten Marktzeiten für das Gelände des Villacher Wochenmarktes, das ist das Gelände südlich der Hauptfahrbahn der Draulände im Abschnitt zwischen der Ausfahrt des Burgplatzes im Westen bis zur Einmündung der Widmanngasse im Osten und in der Widmanngasse bis zum Objekt Widmanngasse 10,
  • für den Bio-Bauernmarkt während der in der Marktordnung der Stadt Villach (GG 1-LV-17/10) vom 3.3.2017 festgelegten Marktzeiten am östlichen Teil des Hans-Gasser-Platzes,
  • für den Spezialitätenmarkt während der in der Marktordnung der Stadt Villach (GG 1-LV-17/10) vom 3.3.2017 festgelegten Marktzeiten von der Postgasse 1 bis zur Widmanngasse 38,

Warum genau gilt “nur” in der Innenstadt Maskenpflicht?

Viele unserer Leser wunderten sich, warum die Maskenpflicht nur in der Innenstadt eingeführt wurde, aber zum Beispiel nicht in Einkaufszentren, wo ebenfalls große Menschenmassen zusammen kommen. “Wir dürfen nur den öffentlichen Raum regeln”, erklärt Behördenverwaltungs-Leiter Alfred Winkler auf Anfrage von 5 Minuten. Für Regelungen in Einkaufzentren sei man nicht zuständig.

Wie wird kontrolliert?

Laut Winkler werden Polizeibeamte und Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde abends täglich verstärkt kontrollieren, ob sich die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt an die Maskenpflicht halten. “Dabei werden sich die Beamten immer abwechseln und manchmal auch gemeinsam kontrollieren”, so Winkler. Bereits heute Abend, 8. August, wird es Kontrollen geben.

Warum gilt die Maskenpflicht von 21 bis 2 Uhr?

Eine weitere Frage, die sich viele Leserinnen und Leser stellen: Wieso gilt die Maskenpflicht nur während eines bestimmten Zeitraumes und nicht ganztägig? “Wir rechnen damit, dass zwischen 21 und 2 Uhr in der Innenstadt am meisten los sein wird. Erfahrungsgemäß sind dann viele Nachtschwärmer unterwegs, die die Abstandsregelungen vielleicht nicht mehr so ernst nehmen würden”, erklärt Winkler.

Welche Strafen gibt es für “Maskenverweigerer”?

Wie bereits erwähnt, werden regelmäßig Kontrollen durch Polizeibeamte und die Gesundheitsbehörden erfolgen. “Durch die kontrollierenden Beamten werden vorerst nur Mahnungen ausgesprochen, wenn jemand die Maske nicht vorschriftsmäßig tragen sollte”, so Winkler. Von Geldstrafen will man in den meisten Fällen vorerst absehen. Jedoch könne sich dies, je nachdem wie sich die Situation entwickelt, rasch ändern.