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Leben - Kärnten
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Nach Reisewarnung:

Kroatien-Urlaub: Das musst du jetzt alles wissen

Kroatien – Ab Montag verhängt Österreich eine Reisewarnung für Kroatien. Ihr steckt gerade mitten im Urlaub oder habt geplant, demnächst nach Kroatien zu fahren. Das müsst ihr wissen. 

 3 Minuten Lesezeit (412 Wörter)

Ab Montag, dem 17. August 2020, verhängt Österreich eine Reisewarnung für Kroatien. Österreicherinnen und Österreicher, welche sich derzeit in Kroatien befinden, werden aufgerufen nach Hause zu kommen. Ab Montag müssen Reisende aus Kroatien ansonsten einen negativen PCR-Test – welcher nicht älter als 72 Stunden ist – vorlegen oder sich in eine zehntägige Heimquarantäne begeben, wenn sie zurück nach Österreich möchten. Am 15. August gab das Land Kärnten bekannt, das jene, die seit 7. August zurückgekehrt sind und jene die vor Sonntag zurückreisen, einen kostenlosen Corona-Test machen können.

Das sollte ich in Kroatien befolgen…

Währenddessen wurde in Kroatien am Freitag, dem 14. August, übrigens der höchste Tageswert seit Beginn der Pandemie gemessen. Wie der Kärntner Landespressedienst mitteilte, wurden 208 Infektionen in 24 Stunden gemeldet. Auch das Bundesministerium bestätigt dies. Reisenden wird dringend empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden. Sie sind außerdem verpflichtet alle Anweisungen zu befolgen und die Hygienemaßnahmen sowie die Abstandsregeln einzuhalten. Sollte man während des Aufenthalts Symptome bemerken, solle man dies umgehend bei dem jeweiligen Unterkunftsgeber melden.

Kann ich den Urlaub kostenlos stornieren?

Das Außenministerium rät aktuell von nicht unbedingt notwendigen Reisen ab. Viele versuchen daher den geplanten Urlaub in Kroatien kostenlos zu stornieren. Wie im Kurier zu lesen ist, sei dies bei Pauschalreisen möglich, wenn der Ausflug in den nächsten Tagen stattgefunden hätte. Anders sei dies für jene Urlauberinnen und Urlauber, die privat unterwegs sind. Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist, kann hier begründet werden, dass die kroatischen Unterkünfte ihre Leistungen erbringen können.

Was, wenn ich in Quarantäne muss und nicht mehr zur Arbeit kann?

Wie der ORF berichtet, dürfen Arbeitgeber die Entgeltzahlung verweigern, wenn man sich sozusagen mit Absicht in die ,,Gefahr” begeben hat. Sollte also jemand vor Montag nach Kroatien reisen und dann in Quarantäne müssen, weil er ohne negativen Corona-Test zurückkommt, darf der Arbeitgeber die Zahlung an den Arbeitnehmer verweigern. Sollte man an Covid-19 tatsächlich erkranken, würde das Epidemiegesetz in Kraft treten und der Bund müsse dem Arbeitgeber die Entgeltzahlung ausgleichen.

Reisewelle noch nicht angekommen

Medienberichten zufolge, befinden sich aktuell mehrere zehntausend österreichische Urlauber in dem Land. Es wird daher mit einer extremen Rückreisewelle gerechnet. Diese sei, laut dem Landespressedienst, noch nicht eingetroffen. Laut den Medienberichten werde aber bald mit langen Wartezeiten an den Grenzübergängen gerechnet. Es wird daher empfohlen nachts zu fahren, oder Schleichwege zu nutzen.