Kostenübernahme für Beratungsleistungen:
KWF stellt neue Mittel für Covid-Beratung bereit
Kärnten – Zur Bewältigung der Covid-19 Krise gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen des Bundes. Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) übernimmt nun in einem bestimmten Ausmaß die Kosten für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beantragung dieser Unterstützungsmaßnahmen.
Seitens des KWF wurden wieder Mittel für die Beratungsförderung in Unternehmen bereitgestellt. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an Bund, AMS oder andere Stellen bei der Erstellung von Liquiditätsplänen und ähnlichem. Der KWF übernimmt dabei die Kosten für Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen in der aktuellen Situation anfallen. Je nachdem, ob oder wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen aufweist, gibt es zwischen 200 und 750 Euro zusätzlich.
Antrag per Formular
Die Antragstellung erfolgt mittels Formular, welches der Unternehmer ausfüllt und an den KWF übermittelt. In diesem Formular ist anzugeben, welcher Dienstleister (Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder) die Beratung durchführen wird. Der KWF beauftragt dann den Berater. Dieser rechnet direkt mit dem KWF ab. Das Formular und nähere Informationen sind hier verfügbar: https://kwf.at/covidberatung/