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Von Betonmauer erschlagen

Arbeiter tödlich verunglückt: Prozess verschoben

Klagenfurt – Im Oktober 2019 wurde ein 40-jähriger Arbeiter aus Feldkirchen von einer umfallenden Betonmauer erschlagen. Der Geschäftsführer und ein Hilfsarbeiter wurden wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Prozess wurde vertagt. 

 1 Minuten Lesezeit (167 Wörter) | Änderung am 24.08.2020 - 19.17 Uhr

Ein tragisches Unglück trug sich im letzten Jahr in einer Halle in Klagenfurt zu. Eine Erdbau- und Abbruchfirma wurde beauftragt, Mauern im Inneren einer Halle abzureisen. Dabei wurde ein 40-jähriger Arbeiter aus Feldkirchen von einer umfallenden Betonmauer getroffen und verstarb. Der 39-jährige Geschäftsführer und ein 22-jähriger Hilfsarbeiter wurden wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Heute mussten sie sich am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Anklageschrift lautet: “Zwei Erwachsenen und einem Verband wird zur Last gelegt, am 8. Oktober 2019 in Klagenfurt durch auffallende Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt grob fahrlässig durch Herabstürzen einer massiven Betonseitenwand den Tod eines Arbeiters herbeigeführt zu haben.”

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Wie der ORF kürzlich berichtete, habe es bei den Abrissarbeiten keinerlei Absperrbänder oder Warnschilder gegeben. Die gesamte Baustelle sei nicht abgesichert gewesen. Beide Angeklagten plädierten beim heutigen Prozess auf “nicht schuldig”. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nachdem zahlreiche Zeugen befragt wurden, wurde der Prozess Richter Christian Liebhauser-Karl “auf unbestimmte Zeit vertagt”.