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Aktuell - Kärnten
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Urteil wurde gefällt

Grob fahrlässige Tötung: Pilot zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt

Kärnten – Wegen grob fahrlässiger Tötung musste sich ein Pilot heute am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Im wurde Zur Last gelegt, für den Tod einer 62-jährigen Passagierin verantwortlich gewesen zu sein. Der Mann wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (164 Wörter)

Einem Mann wurde zur Last gelegt, im September letzen Jahres als Pilot eines Segelkunstflugzeuges seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und dadurch den Tod einer mitfliegenden Passagierin verursacht zu haben. Er wurde wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Im Zuge des heutigen Prozesses am Landesgericht Klagenfurt wurde der Mann laut dem ORF zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Flugzeug stürzte ab

Im September 2019 führte der Pilot im Zuge der Wolfsberger Flugsporttage trotz nahender Schlechtwetterfront eine Kunstfigur durch. Danach schaffte er es nicht mehr, das Flugzeug wieder in Normallage zu bringen. Am Rücksitz befand sich eine 62-jährige Passagierin. Der Pilot brachte sich laut Anklageschrift selbst in Sicherheit, indem er mit einem Rettungsschirm einen Notausstieg vornahm und die Passagierin zurück lies. Die Frau schaffte den Absprung nicht mehr und stürzte schließlich mit dem außer Kontrolle geratenen Segelflugzeug ab. Diesen Absturz überlegt die Frau nicht.