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Aktuell - Kärnten
© Collage: pixabay / 5min.at

Grün, gelb, rot, orange

Corona-Ampel: Diese Maßnahmen gelten bei den einzelnen Farben

Kärnten – Heute ging erstmals die Corona Ampel an den Start. Wien, Linz, Graz und Kufstein wurden bereits als "gelb" eingestuft. Seitens der Regierung wurde erklärt, welche Maßnahmen bei welchen Farben geltend gemacht werden. 

 5 Minuten Lesezeit (602 Wörter) | Änderung am 04.09.2020 - 12.50 Uhr

Mindestens einmal die Woche soll die Ampel künftig geschaltet werden. Eine 19-köpfige Kommission wird die Lage in den einzelnen Bezirken regelmäßig analysieren und Empfehlungen für Maßnahmen an die Regierung abgeben. Die Ampel beseht aus den Farben grün (geringes Risiko), gelb (mittleres Risiko), orange (hohes Risiko) und rot (sehr hohes Risiko). Die Städte Wien, Linz, Graz und der Bezirk Kufstein wurden bereits auf Gelb eingestuft. Die genauen Maßnahmen in den einzelnen Bereichen werden auf einer eignen Corona-Ampel Website aufgelistet. Die wichtigsten Maßnahmen liest du hier.

Ampellicht steht auf Grün

Mindestmaßnahmen bei Grün

  • Abstand: mindestens ein Meter zu haushaltsfremden Personen und anderen (Besucher/innen-)gruppen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
  • Mund-Nasen-Schutz tragen: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Beim Betreten von: Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Banken, Post und Postpartnern. Sowie für Betreiber/innen und Mitarbeiter/innen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann und keine andere geeignete Schutzvorrichtung vorhanden ist.
  • Mund-Nasen-Schutz für Kunden/-innen, Besucher/innen, Patienten/-innen beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, Öffentliche Apotheken, Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind maximal 5.000 Personen zugelassen. Ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Besucherinnen und Besucher müssen Mund-Nasen-Schutz tragen (außer am fixen Sitzplatz). Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind maximal 200 Personen erlaubt. Maskenpflicht gilt für alle Besucherinnen und Besucher. Die Sperrstunde für die Gastronomie liegt bei 1 Uhr.

Ampellicht steht auf Gelb

Mindestmaßnahmen bei Gelb

Die selben Maßnahmen wie bei Grün plus:

Tragen von Mund-Nasen-Schutz:

  • für Kunden/innen oder Besucher/innen in Kundenbereichen von Betriebsstätten (in geschlossenen Räumen), ausgenommen Gastronomie) (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • in der Gastronomie für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • bei Kontakt mit Risikogruppen

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind maximal 2.500  Personen zugelassen. Ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Besucherinnen und Besucher müssen Mund-Nasen-Schutz tragen (außer am fixen Sitzplatz). Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind maximal 100 Personen erlaubt. Maskenpflicht gilt für alle Besucherinnen und Besucher. Die Sperrstunde für die Gastronomie liegt bei 1 Uhr.

Ampellicht steht auf Orange

Mindestmaßnahmen bei Orange

Die selben Maßnahmen wie bei Grün und Gelb plus:

Tragen von Mund-Nasen-Schutz:

  • in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen (inkl. Gastronomie für Gäste außer am Essplatz)
  • im Freien: wenn Abstand nicht eingehalten werden kann

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen zugelassen.  Besucherinnen und Besucher müssen Mund-Nasen-Schutz am am fixen Sitzplatz tragen. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind maximal 25 Personen erlaubt. Maskenpflicht gilt für alle Besucherinnen und Besucher. Die Sperrstunde für die Gastronomie liegt bei Mitternacht.

Ampellicht steht auf Rot

Bei rotem Ampellicht gilt die Maskenpflicht in den bereits oben genannten Bereichen. Außerdem wird dann seitens der Regierung empfohlen, auch bei privaten Treffen eine zu benutzen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Wird ein Bereich mit “Rot” eingestuft, finden keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien statt. Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, Beerdigungen und Trauungen werden gegebenenfalls noch definiert. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird dann auf 23 Uhr fallen.