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Wirtschaft - Kärnten
© AK_Helge Bauer

Corona geschuldet

AK: Beratungen im Arbeitsrecht um 40 Prozent gestiegen

Kärnten – Die Anfragen an die Arbeiterkammer steigen kontinuierlich – besonders auch im Zeitraum von Corona, wobei sich der Schwerpunkt deutlich auf telefonische und schriftliche Beratungen verlagerte.

 2 Minuten Lesezeit (334 Wörter)

Die Tätigkeitsfelder der AK Kärnten wurden einer genauen Analyse unterzogen und arbeitnehmerpolitische Forderungen für den Herbst und Winter formuliert. AK-Präsident Günther Goach fasste zusammen: „Die Anfragen an die Arbeiterkammer Kärnten steigen kontinuierlich – in den vergangenen drei Jahren im Arbeitsrecht um vier Prozent, im Sozialrecht um knapp 14 Prozent, im Konsumentenschutz um 4,5 Prozent und im Steuerrecht um 2,2 Prozent.“ Das schlägt sich 2019 mit 56.914 Anfragen im Arbeitsrecht, 7.441 sozialrechtlichen Beratungen, 30.660 Anfragen im Konsumentenschutz und 17.547 steuerrechtliche Beratungen nieder.

Mehr Anfragen

Einer detaillierten Analyse wurden die Zahlen des zweiten Quartales 2020 unterzogen, die Corona-geschuldet deutlich von den Vorjahren abweichen. „Im Corona-Zeitraum ist es in allen unseren Beratungsbereichen zu einem Anstieg der Anfragen gekommen,“ erklärte Goach: „Die telefonische Beratung hat deutlich an Bedeutung zugenommen, die Akzeptanz bei unseren Mitgliedern ist hoch. Die telefonischen Beratungen im Arbeitsrecht sind um 40 Prozent, im Konsumentenschutz um 57 Prozent und im Steuerrecht um 11 Prozent gestiegen.“ Die Abläufe in der AK Kärnten wurden für „Fern-Beratungen“ optimiert und haben sich eingespielt, berichtet der Präsident: „Wir sind für den Herbst gerüstet. Unsere technische Ausstattung erlaubt es, in kurzer Zeit in den Notbetrieb zu gehen und unsere Beratungsleistungen in gewohnter Qualität anzubieten.“ 

Höheres Arbeitslosengeld gefordert

Die kleinen Lichtblicke am Arbeitsmarkt dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Krise noch lange nicht ausgestanden ist, betonte Goach: „Gerade im Herbst und Winter müssen wir mit Insolvenzen rechnen, Beschäftigte werden freigesetzt. Es kann jeden treffen. Die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent ist Gebot der Stunde.“ Die Arbeiterkammer Kärnten hat für diesen Fall ihre bewährte Insolvenzsoforthilfe auf 3.000 Euro aufgestockt. „Mit der AK-Insolvenzsoforthilfe haben wir ein treffsicheres Instrument, um Betroffenen unbürokratisch und schnell zu helfen,“ erklärte Goach. Große Unsicherheit herrscht knapp vor Schulbeginn bei Familien mit Kindern. „Die mangelnde Planungssicherheit macht den Erziehungsberechtigten sehr zu schaffen. Die Ausweitung der Sonderbetreuungszeit ist ein erster Schritt, allerdings muss die Regierung den Eltern einen Rechtsanspruch einräumen,“ forderte der AK-Präsident abschließend.

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