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Stadträtin Katharina Spanring und Nationalrat Peter Weidinger setzen sich für ein ausgeweitetes Strafausmaß bei GTI-Rasern ein.
Stadträtin Katharina Spanring und Nationalrat Peter Weidinger setzen sich für ein ausgeweitetes Strafausmaß bei GTI-Rasern ein. © KK

Strafausmaß für Raser könnte ausgeweitet werden

Nach GTI-Exzess: ÖVP fordert Überprüfung von Fahrzeug-Entzug

Kärnten – Tausende GTI-Fans stürmten in den letzten Tagen die Region rund um den Faaker See. Nur wenige hielten sich dabei an Abstand und Maskenpflicht. Seitens der Anrainer gibt es zahlreiche Beschwerden. Die ÖVP-Villach fordert nun, die Prüfung eines Fahrzeug-Entzuges für GTI-Fahrer bei Verstößen. 

 1 Minuten Lesezeit (204 Wörter) | Änderung am 18.09.2020 - 12.15 Uhr

Noch bis 20. September findet in den Regionen rund um den Faaker- und Wörthersee ein GTI-Nachtreffen statt. Tausende GTI-Fans sind bei den beliebten Hotspots vor Ort. Ganz zum Ärger von zahlreichen Anrainern. “Zwischen 22 und 3 Uhr braucht man Oropax“, berichtet zum Beispiel eine 5 Minuten Leserin, welche am Faaker See lebt. Vor allem nachts werde die berühmte Turbokurve auf Höhe von Camping Arneitz zur „gesetzesfreien Zone“. Erste Maßnahmen wurden bereits gesetzt. Der Arneitz-Parkplatz, wo sich regelmäßig tausende GTI-Fans versammeln, wurde heute Vormittag gesperrt. Mehr dazu hier.

Möglichkeit des Fahrzeug-Entzuges gefordert

Nun möchte auch die ÖVP-Villach ein ausgeweitetes Strafausmaß für Raser durchsetzen. Stadträtin Katharina Spanring fordert eine Prüfung der Möglichkeit des Entzuges eines Fahrzeuges für besondere Fälle. “Die Gäste sind in unserer Region herzlich willkommen. Für Unverbesserliche braucht es jedoch strengere Sanktionsmöglichkeiten. Daher rege ich, dass auch die Möglichkeit des Entzuges des Fahrzeuges für GTI Fahrer, die mit besonderen Exzessen auffallen, von BM Gewessler überprüft wird”, so Spanring. Nationalrat Peter Weidinger kündigt dazu eine parlamentarische Initiative an: “Der Anrainerschutz ist für uns von besonderer Bedeutung. Die notwendigen Instrumente dazu sollen den Behörden gesetzlich eingeräumt werden.“

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