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Sport - Kärnten
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WK fordert eine Lösung

“Überzogene Maßnahmen”: Fitness­branche kämpft ums Überleben

Kärnten – Die verschärften Corona-Maßnahmen sind für die heimischen Fitnessbetriebe ein schwerer Schlag. Die Branchenvertreter fordern nun eine Mindestsicherung für betroffene Unternehmer.

 2 Minuten Lesezeit (351 Wörter) | Änderung am 18.09.2020 - 13.09 Uhr

Die Kärntner Fitnessbetriebe waren unmittelbar von einer behördlichen Schließung erfasst und haben in dieser Zeit einen enormen Schaden erlitten. Die Vorgaben, den Kursbetrieb auf zehn Personen zu begrenzen, treffen die Branche hart.

Im Fitnessstudio die gleichen Regeln wie bei Partys?

„Selbstverständlich haben wir Verständnis für die herausfordernde Situation und die Tatsache, dass die Regierung auf die steigenden Infektionszahlen reagieren muss. Aber die Maßnahmen wirken im Lichte der realen Gefahrensituation in Fitnessbetrieben sehr überzogen“, so Astrid Legner, Fachgruppenobfrau der heimischen Freizeit- und Sportbetriebe sowie Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten.

Derzeit würden in den Betrieben alle erforderlichen Hygienemaßnahmen, die MNS-Pflicht sowie die Abstandsregel vorbildlich umgesetzt. „Menschen halten sich bei uns für eine bessere Lebensqualität präventiv fit und nehmen Fitnessangebote zur Freizeitgestaltung wahr. Auch das Thema soziale Kontakte, speziell bei älteren Kunden, ist ein großer Faktor. Hier Einschnitte zu machen und uns den gleichen Regularien unterzuordnen wie bei gesellschaftlichen Feiern mit Alkoholkonsum ist absolut unverständlich“, meint Gabriela Kucher, Branchensprecherin der Kärntner Fitnessbetriebe, erstaunt.

“Die Zehn-Personen-Regelung ist unverhältnismäßig”

„Unabhängig davon, dass die regionale Gefahrensituation durch das Ampelsystem keine systemische Anwendung findet, verstehen wir nicht, warum auf die räumliche Situation von vielen Fitnessbetrieben und Tanzschulen nicht Bedacht genommen wird. Bei Kursräumen von mehr als 100 m² erscheint eine Zehn-Personen-Regelung unverhältnismäßig“, so Legner verständnislos.

Existenzgrundlage wird entzogen

Viele Betriebe würden durch die neue Regelung um ihr Überleben bangen. Vorbildlich hätten die Betriebe in den vergangenen Wochen große Disziplin bewiesen, um einen zweiten Lockdown zu verhindern. „Ich richte einen vehementen Appell an die politischen Entscheidungsträger, eine differenzierte Betrachtungsweise hinsichtlich der Veranstaltungsregelung durchzuführen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, eine Regelung für die Betriebe und Kunden zu verordnen, die bereits selbstverantwortlich für sich und ihre Gesundheit sorgen“, so Kucher.

„Ein wesentlicher Aspekt ist zudem die Sicherstellung von unbürokratischer Hilfe – entweder durch Ausfallshaftung oder einem Unternehmerlohn-Modell für all jene, die ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß nachgehen können“, so Legner abschließend.