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Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan

Appell an Bevöl­kerung: “Corona-Maßnahmen im Krankenhaus unbe­dingt einhalten”

St. Veit an der Glan – Am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan gelten weiterhin bestimmte Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Dazu appelliert man an die Bevölkerung, sich an die geltende Besuchsregelung zu halten.

 2 Minuten Lesezeit (292 Wörter)

Zum Schutz der PatientInnen und MitarbeiterInnen vor einer COVID-19-Infektion informiert das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan über die aktuell geltende Besuchsregelung. Alle Angehörigen und Besucher werden gebeten, Besuche nur in dringenden Fällen wahrzunehmen. Besuche sind in der Zeit von 15 bis 17 Uhr möglich. Während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus müssen BesucherInnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser wird im Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Es darf kein mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.

Ambulanzen: Termine einhalten / ohne Begleitperson

Auch im Wartebereich der Ambulanzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden, deswegen ist es notwendig, die Anzahl der PatientInnen sehr genau zu planen. „Wir ersuchen die PatientInnen ihre Termine unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten“, teilt die Krankenhaus-Leitung mit. Zusätzlich folgt der Appell, die Ambulanzen ohne Begleitpersonen oder Kinder aufzusuchen. „Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Kooperation von PatientInnen und BesucherInnen, etwa beim konsequenten Einhalten der Besuchszeiten sowie beim Tragen von Masken und beim Einhalten der Abstandsregeln“, so die Krankenhaus-Leitung.

Maßnahmen im Überblick

  • Kontrollierter Zugang: Der Zugang ins Krankenhaus ist reglementiert. Patientinnen und Patienten können das Krankenhaus nur über den Haupteingang in der Spitalgasse betreten.
  • Gesundheitscheck: Jede eintretende Person muss Fragen über den Gesundheitszustand beantworten. Bei COVID-19 Verdacht wird die Gesundheitsbehörde verständigt und die Person bei fehlender Krankenhausbedürftigkeit nach Hause geschickt.
  • Besuchszeiten: Patientenbesuche sind nur in der Zeit von 15-17 Uhr und nur durch nahe Angehörige möglich. Grundsätzlich ist nur ein Besucher pro Patient gleichzeitig erlaubt. Dabei ist die Abstandsregel (mindestens 1,5 m) einzuhalten.
  • Verpflichtung zu Mund-Nasen-Schutz: Alle Personen im Krankenhaus tragen einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses
  • Kinder und Begleitpersonen sollten nicht mitgenommen werden.