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© Collage: pexels/ 5min.at

Fünf wichtige Punkte:

Diskussion um neues Covid-Gesetz: Anschober plant bis Dezember 2021

Kärnten/ Österreich – Morgen wird das neu ausgearbeitete Covid-19 Gesetz im Gesundheitsausschuss diskutiert. Ein wichtiger Punkt besagt, dass das Gesetz bis Juni 2021 gelten soll und bis Dezember 2021 verlängert werden kann.

 2 Minuten Lesezeit (350 Wörter) | Änderung am 20.09.2020 - 16.28 Uhr

Ziel der Sammelnovelle von Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz ist es, eine gute rechtliche Basis für den Fall zu schaffen, dass die epidemische Lage neuerlich Maßnahmen erfordert. Der Gesetzestext wurde schon vor Begutachtung mehrfach durch eine hochkarätige Runde, bestehend aus VerfassungsjuristInnen und DatenschutzexpertInnen, gesichtet und deren Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt. Auch der Verfassungsdienst war in den Prozess eingebunden. Nun liegt der endgültige Entwurf vor, der morgen Nachmittag, am Montag, dem 21. September, im Gesundheitsausschuss des Nationalrates zur Beratung kommt und diskutiert wird.

Die wichtigsten Punkte:

  • Kontrollmöglichkeiten und demokratiepolitische Standards wurden im Vergleich zum bisherigen Covid-Maßnahmengesetz massiv verbessert.
  • Corona-Ampel und Corona-Kommission sind verankert.
  • Länder und Bezirke können, u.a. in Umsetzung der Risikoeinstufung durch die Ampelkommission, zusätzliche bzw. verschärfte Maßnahmen umsetzen.
  • Bei erforderlichen Grundrechtseingriffen wird der Hauptausschuss des Nationalrates befasst werden.
  • Befristet ist das Gesetz bis 30. Juni 2021, allerdings kann die Bundesregierung eine Verlängerung der Geltung bis 31. Dezember 2021 beschließen.

“Ich hoffe auf eine breite Unterstützung”

Gesundheitsminister Rudolf Anschober meint dazu: „Aus meiner Sicht stellt der nun vorliegende Gesetzesentwurf eine massive Verbesserung gegenüber unserem bisherigen Covid-19-Maßnahmengesetz dar. Ich danke allen, die dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Allen voran der enorm geforderten Rechtsabteilung des Gesundheitsministeriums, den unentgeltlich arbeitenden Mitgliedern des neuen ‘ExpertInnenbeirats für Rechtsfragen’, den konstruktiven Vorschlägen verschiedener Nationalratsfraktionen und den vielen Institutionen und Privatpersonen, die sich in den beiden Begutachtungsverfahren eingebracht haben. Ich hoffe sehr auf eine breite Unterstützung am Montag im Gesundheitsausschuss und in der Folge in der Nationalratssitzung am 23. September.”

“Danke für das enorme Interesse”

Erstmals seit Ausbruch der schwersten Pandemie seit 100 Jahren wurde im August eine Begutachtung der Novellierung des Covid-Maßnahmengesetzes durchgeführt – mit enormer Beteiligung und fast 10.000 Stellungnahmen. Diese wurden analysiert und bewertet und teilweise eingearbeitet. Der zweite Entwurf wurde neuerlich einer kurzen Begutachtung, die am vergangenen Freitag endete, zugeführt und die eingelangten Stellungnahmen wurden vielfach berücksichtigt und eingearbeitet. Gesundheitsminister Anschober sagt dazu: „Danke für das enorme Interesse, danke für die vielen konstruktiven Vorschläge, die vielfach sehr unterstützend waren.”

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