Aktuell - Kärnten
Kurz und knapp:
Covid-19: Was ändert sich ab heute Mitternacht?
Kärnten – Ab heute Nacht 0 Uhr treten einige neue Verordnungen in Kraft. Wir haben für dich kurz und knapp zusammengefasst, was du ab morgen beachten musst.
Derzeit herrscht viel Verwirrung rund um das Corona-Thema: Wo soll eine Maske getragen werden? Wie viele Leute dürfen wo sein? Was ist erlaubt? Wir haben für dich zusammengefasst: Ab Montag, dem 21. September um 0 Uhr treten zusätzlich zu den bereits verankerten Regelungen österreichweit folgende neue Maßnahmen in Kraft:
MNS-Pflicht
- In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
- Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- In Einkaufszentren
- Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14. September, gültig)
Veranstaltungen
- Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal 10 Personen
- Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14. September, gültig)
Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:
- An Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
- Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.
- Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)
- Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)
Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden:
- Indoor: ab 50 Personen
- Outdoor: ab 100 Personen
- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.
- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.
- Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Gastronomie
- Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)
- MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
- Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit Montag, 14. September, gültig)
Sperrstunde
- Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 1 Uhr
- Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften