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Aktuell - Kärnten
© Collage: pexels/ 5min.at

Kurz und knapp:

Covid-19: Was ändert sich ab heute Mitternacht?

Kärnten – Ab heute Nacht 0 Uhr treten einige neue Verordnungen in Kraft. Wir haben für dich kurz und knapp zusammengefasst, was du ab morgen beachten musst. 

 2 Minuten Lesezeit (337 Wörter) | Änderung am 20.09.2020 - 21.27 Uhr

Derzeit herrscht viel Verwirrung rund um das Corona-Thema: Wo soll eine Maske getragen werden? Wie viele Leute dürfen wo sein? Was ist erlaubt? Wir haben für dich zusammengefasst: Ab Montag, dem 21. September um 0 Uhr treten zusätzlich zu den bereits verankerten Regelungen österreichweit folgende neue Maßnahmen in Kraft:

MNS-Pflicht

  • In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
  • Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • In Einkaufszentren
  • Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14. September, gültig)

Veranstaltungen

  • Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal 10 Personen
  • Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14. September, gültig)

Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:

  • An Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
  • Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.
  • Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)
  • Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)
  • Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)

Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden:

  • Indoor: ab 50 Personen
  • Outdoor: ab 100 Personen
  • Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.
  • Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.
  • Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.

Gastronomie

  • Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)
  • MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
  • Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit Montag, 14. September, gültig)

Sperrstunde

  • Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 1 Uhr
  • Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften
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