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Politik - Kärnten
© StadtPresse/Burgstaller

Bei der Gemeinderatswahl

Wegen Corona: Mathiaschitz und Albel fordern mehr Vorwahltage

Villach/ Klagenfurt – „Die aktuelle Situation rund um Corona und die Vorgaben der Bundesregierung machen es dringend notwendig, die Wahl nicht nur an einem Tag und einem zusätzlichen Vorwahltag durchzuführen, sondern es sollte die Stimmabgabe an mehreren Tagen möglich sein", so die Klagenfuter Bürgermeisterin.

 2 Minuten Lesezeit (307 Wörter) | Änderung am 23.09.2020 - 13.05 Uhr

Die Versammlung des Städtebundes hat heute eine Resolution verabschiedet, die bewirken soll, dass Städte und Gemeinde selbst und unabhängig vom Land bei der Gemeinderatswahl im kommenden Jahr zusätzliche Vorwahltage zu ermöglichen. Initiiert hatten dies die Klagenfurter Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz und Villachs Bürgermeister Günther Albel.

Resolution soll umgehend beschlossen werden

“Dies ist im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Wahlbeisitzer und der Personen, die für eine sichere Organisation der Wahl verantwortlich sind“, so Mathiaschitz heute. Die Bürgermeisterin regte an, beginnend mit dem neunten Tag vor der Wahl bis zu drei weitere Vorwahltage bis einen Tag vor dem offiziellen Wahltag zu ermöglichen.

Die Resolution des Städtebundes sieht vor, dass die Organisation der weiteren Vorwahltage den Städten und Gemeinden obliegt und diese unter Einhaltung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlordnung eigenständig festgesetzt werden können. Dazu wäre lediglich eine Änderung des § 69a der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlordnung im Kärntner Landtag notwendig. Mathiaschitz und Albel regten an, dies aber umgehend zu beschließen, damit Städte und Gemeinden genügend Vorlaufzeit für die Organisation für die bürgerfreundliche und sichere Organisation der Wahlen im kommenden Jahr haben.

“Wir müssen eine bürgerfreundliche Stimmabgabe ermöglichen”

Darüber hinaus begrüßt der Städtebund, dass der Landesgesetzgeber die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung dahingehend ändert, dass sämtliche Mitglieder der Wahlbehörde nur mehr einen Hauptwohnsitz im Land Kärnten und nicht mehr ausschließlich in der betreffenden Gemeinde benötigen. „Wir müssen in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen die aktuelle Situation rund um Corona und die Covid 19-Maßnahmen im Auge behalten und eine möglichst sichere und bürgerfreundliche Stimmabgabe für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen“, so Mathiaschitz abschließend.