fbpx
Region auswählen:
Leben - Kärnten
SYMBOLFOTO © Montage: Pixabay & Pexels

3600 Euro Strafe bei Verstoß:

Alkoholver­bot und Masken­pflicht bei St. Veiter Ver­gnügungs­park

St. Veit an der Glan – Von Freitag, dem 25. September, bis Sonntag, dem 11. Oktober 2020, hat auf dem sogenannten „Rennbahngelände“ in St. Veit ein Vergnügungspark geöffnet. In dieser Zeit gilt dort ein Alkoholverbot sowie eine Maskenpflicht. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (110 Wörter)

Von Freitag, dem 25. September, bis Sonntag, dem 11. Oktober 2020, hat auf dem sogenannten „Rennbahngelände“ in St. Veit ein Vergnügungspark geöffnet. Um die Gefahr einer Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit mittels zeitlich und örtlich begrenzter Verordnung ein Alkoholverbot und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verfügt.

Geldstrafe von bis zu 3600 Euro bei Verstoß

„Die Besucher werden zudem ersucht, sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten und Abstände einzuhalten“, so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch. Wer sich nicht an die verordneten Vorgaben hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und hat mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro zu rechnen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 11. Oktober.