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Drittes Hilfspaket beschlossen

Super: Vergröße­rung der Gast­gärten bleibt in Villach weiterhin gratis

Villach – Im Gemeinderat wurde am Freitag ein drittes Hilfspaket beschlossen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Regelung zur Vergrößerung der Gastgärten ohne gesonderte Verrechnung durch die Stadt wird bis zum 31. März 2021 verlängert wird. 

 4 Minuten Lesezeit (522 Wörter) | Änderung am 26.09.2020 - 18.36 Uhr

Mit den im März 2020 und im Juni 2020 vorgestellten fraktionsübergreifenden 1. und 2. Soforthilfepaketen „Gemeinsam für Villach“ und ergänzend mit der im Juli 2020 beschlossenen Gutscheinaktion „Lokal Bonus“, wurden seitens der Stadt Villach bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um für die Menschen und Wirtschaftsbetriebe am Standort die Auswirkungen der Covid-19-Krise in unterschiedlichsten Bereichen wirksam abzufedern.

Soforthilfe in Höhe von 1,5 Millionen Euro

„Insgesamt wurden dafür von der Stadtregierung in Summe bereits Mittel von 1,5 Millionen Euro als Soforthilfe beschlossen und zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die angespannte Situation aufgrund der Corona-Pandemie und der teils nach wie vorbestehenden Unsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie den zahlreichen Villacher Betrieben leichter zu gestalten“, sagt Bürgermeister Günther Albel.

“Es ist die Aufgabe der Stadt, helfend einzugreifen”

„Mit dem insgesamt dritten Hilfspaket möchte die Stadtregierung bisher gesetzte Schwerpunkte und Maßnahmen für besonders betroffene Bereiche verlängern“, ergänzt Stadtrat Christian Pober. „Bis zu einer Entspannung der Situation ist es die Aufgabe der Stadt, helfend einzugreifen, wo es nötig und sinnvoll ist.“ „Die Villacherinnen und Villacher haben in den vergangenen Monaten erneut unter Beweis gestellt, dass sie in schwierigen Zeiten zusammenhalten und sich Herausforderungen gemeinsam stellen“, sagt Stadtrat Erwin Baumann.

Drittes Hilfspaket

Der Gemeinderat der Stadt Villach hat daher in der Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen:

  • Die Regelung zur Vergrößerung der Gastgärten ohne gesonderte Verrechnung durch die Stadt wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
  • Die Tarife für die Sondernutzung von öffentlichem oder privatem Gut der Stadt Villach, die von Unternehmen für Geschäftseinrichtungen zu entrichten sind, waren bisher bis 31. August ausgesetzt. Mit der neuen Regelung werden diese Tarife geltend ab 1. September um 50 Prozent reduziert werden. Eine entsprechende Anpassung der Mieten für die Gastgartenflächen am Rathausplatz und der Rathauspassage wird ebenfalls beschlossen.
  • Kulturschaffende können unterschiedlichste Veranstaltungsräume der Stadt Villach weiterhin kostenlos nutzen.
  • Der Paracelsussaal, der große und kleine Bambergsaal als städtische Einrichtungen sowie die Villacher Volkshäuser werden bis zum 31. März 2021 kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die kostenlose Nutzung der Volkshäuser übernimmt die Stadt Villach die anfallenden Betriebskosten für die Veranstaltungen.
  • Bis 31.12.2020 verlängert wird die Tarifbefreiung für die Sondernutzung von öffentlichem Gut und Privatgrund der Stadt, die für alle Veranstalter, Künstler und Kulturschaffenden gilt.

Keine schnelle Besserung in Sicht

„Aufgrund der massiven Nachwirkungen der verhängten Ausgangssperren und Betretungs- und Veranstaltungsverbote sowie den aktuellen Regelungen haben nach wie vor die Gastronomie, die gesamte Veranstaltungsbranche und der (freischaffende) Kunst- und Kulturbereich nach wie vor zu kämpfen“, sagt der Bürgermeister. „Auch in den kommenden Wochen und Monaten kann nicht von einer starken Verbesserung der Situation ausgegangen werden.“

Villach hält weiterhin zusammen

„Jetzt ist es wichtig, weiter zusammenzuhalten. Die langfristigen Ziele sollte die Stadt Villach auch in schwierigen Zeiten nicht aus den Augen verlieren. Zusätzlich zu den Unterstützungsmaßnahmen, die wir bei Bedarf auch künftig verlängern oder ausweiten können, ist es wichtig, die Stadt auch im kommenden Jahr nachhaltig zu positionieren und aus der Krise hinaus zu investieren“, sagt Bürgermeister Albel.