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Wirtschaft - Kärnten
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Landwirtschaftskammer stellt klar:

Stallarbeit auch von Per­sonen unter Quaran­täne möglich

Kärnten – Am heutigen Montag, dem 28. September 2020, weist die Landwirtschaftskammer Kärnten darauf hin, dass eine Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich sei.

 1 Minuten Lesezeit (197 Wörter)

„Im Bezirk Hermagor dürfen derzeit Landwirte ihren Stall nicht betreten, weil sie Kontakt mit Corona-Infizierten hatten und daher in Quarantäne sind”, kritisiert der Kärntner FPÖ-Landesparteiobmann Gernot Darmann. Die Absonderung werde derart skurril ausgedehnt, dass die Landwirte nur einen ans Wohnhaus angebauten Stall betreten dürfen. Daher klärt die Kärntner Landwirtschaftskammer nun auf.

Missverständnis konnte ausgeräumt werden

In der Aussendung heißt es, dass in einem Gespräch zwischen LK-Präsident Johann Mößler und dem Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, das Missverständnis ausgeräumt werden konnte, dass die Stallarbeit von Personen unter Quarantäne nicht möglich wäre. Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist damit sichergestellt.

Es gilt eine „Arbeitsquarantäne“

Darüber hinaus wurde bereits im März bzw. April seitens der Bundesministerin Köstinger in Absprache mit dem Gesundheitsministerium klargestellt, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ gilt. Diese sieht eindeutig vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich ist. Grundvoraussetzung dafür sei, dass es zu keinen Kontakten mit Dritten (betriebsfremden Personen) kommen darf.