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Politik - Kärnten
Die SPÖ konterte, dass der Verein dies nicht mit LH Peter Kaiser oder der Partei abgesprochen habe.
Die SPÖ konterte, dass der Verein dies nicht mit LH Peter Kaiser oder der Partei abgesprochen habe. © LPD KÄRNTEN/FRITZPRESS

Landtagswahlkampf 2018

Inserate nicht als Spende aus­gewiesen: SPÖ zu Geld­buße ver­urteilt

Kärnten – Wie aus aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, hat der Parteiensenat im Kanzleramt die SPÖ zu einer Geldbuße verurteilt. Grund dafür ist ein Personenkomitee im Kärntner Landtagswahlkampf 2018. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (92 Wörter) | Änderung am 07.10.2020 - 16.36 Uhr

Wie Medien berichten, habe der Parteiensenat im Kanzleramt die SPÖ zu einer Geldbuße in der Höhe von 102.000 Euro verurteilt. Grund dafür sei ein Personenkomitee im Kärntner Landtagswahlkampf 2018.

Inserate nicht als Spende ausgewiesen

Laut mehreren österreichischen Tageszeitungen habe der Rechnungshof den Fall angezeigt, da die Partei die vom Verein “Peter Kaiser Personenkomitee” bezahlten Inserate im Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen habe. Die SPÖ konterte, so die Medien, dass der Verein dies nicht mit LH Peter Kaiser oder der Partei abgesprochen habe. Sie wollen nun eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht einbringen.

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