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Aktuell - Kärnten
© Screenshot / corona-ampel.gv.at

Gelten ab Montag:

Regionale Maßnahmen im „orangen“ Bezirk St. Veit

Kärnten – Weil im Bezirk St. Veit bekanntlich Corona-Fälle in einem Pflegeheim und einem Zentrum für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) aufgetreten sind, wird auch der Fokus der Maßnahmen auf diesen Bereich gelegt. Die entsprechende Verordnung gilt ab Montag.

 1 Minuten Lesezeit (197 Wörter) | Änderung am 16.10.2020 - 13.52 Uhr

In der Sitzung des Koordinationsgremiums des Landes war am heutigen Freitag, dem 16. Oktober 2020, die Corona-Ampelschaltung des Bezirkes St. Veit auf „Orange“ eines der Hauptthemen. Weil im Bezirk bekanntlich Corona-Fälle in einem Pflegeheim und einem Zentrum für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) aufgetreten sind, wird auch der Fokus der Maßnahmen auf diesen Bereich gelegt. Die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit wird morgen, Samstag, veröffentlicht und gilt ab Montag für vorerst zwei Wochen.

Besuchszeit in St. Veiter Heimen wird beschränkt

Vorgesehen ist, dass in Heimen im Bezirk St. Veit die Besuchszeit auf 10 bis 17 Uhr beschränkt wird. Für Besuche sollen dann nicht die Zimmer, sondern eigene Besuchsräume verwendet werden. Zudem wird man bei den Besuchen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die ZPSR des Bezirkes müssen zudem der Behörde Covid-Präventionskonzepte vorlegen. Weiters dürfen Pflegeheime und ZPSR keine externen Veranstaltungen besuchen. Die Schulen im Bezirk St. Veit werden auf die Ampelfarbe „Gelb“ geschaltet. Bei Veranstaltungen im Bezirk sind bei zugewiesenen Sitzplätzen maximal 500 Personen in Innenräumen und 1.000 im Freien erlaubt.

Im derzeit ebenfalls noch „orangen“ Bezirk Hermagor läuft die Verordnung zu den regionalen Maßnahmen am 18. Oktober 2020 aus.