Mehrere Anzeigen in Villach:
Marktstandlern drohen Strafen für Kunden ohne Maske
Villach – Beim Einkaufen auf einem Wochen- oder Bauernmarkt muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Wenn man sich nicht daran hält, drohen Strafen für die Marktstandler. Am Villacher Biobauernmarkt gab es seit Beginn der Maskenpflicht auf Märkten bereits 23 Anzeigen.
Seit ein paar Wochen gilt auf Märkten in ganz Österreich wieder die Maskenpflicht. Ein Mund-Nasenschutz muss daher sowohl von Kundinnen und Kunden als auch von Marktstandlern in Markthallen und im Freien getragen werden. Falls Kunden keine Maske tragen und am Markt bedient werden, könnte das teuer für die Marktfieranten werden. Das gilt auch am Villacher Wochen-, Biobauern- und Spezialitätenmarkt.
Maßnahme durch Bundesverordnung
Auf Anfrage von 5-Minuten bei Stadtrat und Marktreferent Christian Pober wurde uns erklärt: “Die Maßnahme, dass Marktfieranten für das Bedienen von Kunden ohne Maske abgestraft werden, ist aus einer Bundesverordnung heraus entstanden.” Somit sei das Tragen von Masken und die damit verbundenen Strafen auf allen Märkten in ganz Österreich Vorschrift.
Einzelne Maskensünder in Villach
Doch warum werden die Fieranten abgestraft und nicht die Kunden, die keine Maske tragen? Pober erklärt: “Das ist so wie in Supermärkten. Dort muss auch der Betreiber dafür sorgen, dass die Maskenvorgaben eingehalten werden.” Die Vorgaben für Märkte würden nun eben besagen, dass man Kunden, die keine Masken tragen, nicht bedienen dürfe.
Zu einzelnen Anzeigen sei es, laut Pober, in der Draustadt bereits gekommen. Am Villacher Biobauernmarkt habe es seit Beginn der Maskenpflicht auf Märkten 23 Anzeigen gegeben. 13 Mal mussten Fieranten abgestraft werden, weil sie selbst keine Maske trugen und zehn Anzeigen gab es, weil Kunden ohne Maske bedient wurden. Dabei habe es ein paar wenige “Maskenverweigerer” gegeben, so Pober, die mehrmals abgestraft werden mussten.
100 Euro Strafe
In Villach wird das Einhalten der Maskenpflicht auf den Märkten von der Lebensmittelpolizei des Marktamtes kontrolliert. 100 Euro beträgt, laut Pober, die Strafsumme für das Bedienen von Kunden, die keine Maske tragen.