Erhöhung der Ausgleichszulage:
Neue Einkommensgrenze für Heizkostenzuschuss
Kärnten – Bedingt durch eine weitere Pensionsanpassung will Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner bei der kommenden Regierungssitzung neue Richtwerte für den Bezug des Heizkostenzuschusses einbringen.
Konkret gehe es um die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. Diese wird von 1380 Euro auf 1450 Euro netto angehoben.
Zusätzlich 1300 Kärntner profitieren
„Das hat zwei erfreuliche Auswirkungen: Zum einen werden rund 1100 Ehepaare mehr den großen Zuschuss erhalten. Zum anderen werden zusätzlich 300 Ehepaare den kleinen Zuschuss erhalten. Für das Land und die Gemeinden bedeutet das, dass erstmals das Budget für den Heizkostenzuschuss an die Drei-Millionen-Marke herankommt“, informiert Sozialreferentin Beate Prettner. „Jede Maßnahme, mit der wir mithelfen, die Armutsgefährdung zu dämpfen, ist vor allem in Zeiten wie diesen dringend notwendig. Die Corona-Krise droht mehr und mehr, so prognostizieren Experten, zu einer sozialpolitischen Herausforderung zu werden“, sagt Prettner.
Oktober sprengt HIBL-Rekorde
Sozialpolitische Auswirkungen lassen sich bereits seit Monaten bei der “Hilfe in besonderen Lebenslagen” ablesen. Seit April steigen die Zahlen kontinuierlich an: Im Juli beispielsweise betrug die Auszahlungssumme 329,5 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. „Mit Stand 21. August haben wir die Jahressumme 2019 schon um mehr als 100.000 Euro überschritten“, informiert Prettner. Alle bisherigen Rekorde bricht nunmehr der Oktober: „Allein in der ersten Oktoberwoche wurde mit 122.539 Euro Fördersumme doppelt so viel ausbezahlt, wie im gesamten Oktober des Vorjahres.
Neues Sozialhilfegesetz wird beschlossen
Kärnten habe jedenfalls mit dem neuen Sozialhilfegesetz – dieses wird in der nächsten Landtagssitzung beschlossen – „jeden Spielraum genützt, um das soziale Netz so engmaschig wie möglich zu knüpfen“, erinnert die Kärntner Sozialreferentin an jene Maßnahmen, von denen in Kärnten vor allem Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige und Senioren profitieren werden.