fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Kärnten
SYMBOLFOTO © 5min.at

Die Stadtgemeinde Spittal verzichtet auf ihre Tarifordnung:

Wirte dürfen gebührenfrei Glühwein­hütten aufstellen

Spittal an der Drau – Nach dem Gratis-Parken in der Kurzparkzone, dem Mieterlass für Betriebe in gemeindeeigenen Objekten, der sehr erfolgreichen City-Taler-Aktion und den gut besuchten Sommerveranstaltungen setzt die Stadtgemeinde Spittal eine weitere Maßnahme, um die Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen.

 1 Minuten Lesezeit (163 Wörter)

„Einige Innenstadt-Gastwirte sind an uns herangetreten mit der Bitte, die Flächen vor ihren Gaststätten, die sich im Eigentum der Stadt Spittal befinden, zum Aufstellen von Ausschankständen wie Glühweinhütten etc. benützen zu dürfen. Diesem Wunsch kommen wir natürlich gerne nach“, erklärt Wirtschafts-Stadtrat Christian Klammer.

Ausschankflächen auch im Winter

Für die Wirte soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, während der Wintermonate Ausschankflächen auch im Freien anbieten zu können. Grundsätzlich kommt bei der Nutzung von öffentlichen Flächen die Tarifordnung der Stadtgemeinde zur Anwendung. „Es ist uns ein großes Anliegen, die Wirtschaftstreibenden in dieser schwierigen Zeit im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht zu unterstützen. Daher verzichtet die Stadtgemeinde Spittal als weiteres Entgegenkommen gegenüber der Gastbetriebe bis 5. April 2021 auf Gebühren für das Aufstellen der Verkaufsstände“, so Bürgermeister Gerhard Pirih. Diese Maßnahme wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates einstimmig beschlossen.