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Aktuell - Klagenfurt
© Montage: Nikolic & Pexels

Weitere Maßnahmen

Verschärfte Maskenpflicht in Klagenfurter Amtsgebäuden

Klagenfurt – Eine neue Verordnung gilt ab 27. Oktober auch jeweils für das Magistrat Klagenfurt, die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land und alle Gebäude der Landesverwaltung. Diese beinhaltet eine verschärfte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (61 Wörter) | Änderung am 10.02.2021 - 18.56 Uhr

Parteien dürfen Amtsgebäude nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten. Bedienstete müssen den MNS nicht nur in allen Räumen außerhalb des eigenen Büros, sondern auch bei Besprechungen mit mehr als sechs Personen tragen. Raucherräume, so vorhanden, werden geschlossen, soziale Kontakte sind so gut wie möglich einzuschränken und der Abstand von einem Meter ist einzuhalten.