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Leben - Kärnten
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Von der Krise schwer getroffen

Land unterstützt Kunst- und Kulturschaffende weiterhin

Kärnten – Das Land Kärnten unterstützt von der Coronakrise schwer getroffene Kunst- und Kulturschaffende weiterhin.

 2 Minuten Lesezeit (333 Wörter)

Nachdem auf Initiative von Kulturreferent Landeshauptmann Peter Kaiser bereits im Frühsommer 72 Arbeitsstipendien in Höhe von rund 200.000 Euro an Kärntens freischaffende Künstlerinnen und Künstler, einschließlich der Kulturvermittelnden sowie freiberuflichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben wurden, wird diese Unterstützung nun auch im Herbst fortgesetzt. Einen entsprechenden Beschluss für 36 weitere Arbeitsstipendien im Gesamtvolumen von rund 100.000 Euro kündigt der Landeshauptmann für die Regierungssitzung kommende Woche an. „Mit den Arbeitsstipendien schaffen wir eine wichtige Grundlage dafür, dass Kunstschaffende in der aktuellen Krisenzeit weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen können“, so Kaiser. Er kündigt zudem eine weitere Ausschreibungstranche im Bereich der Arbeitsstipendien für das Frühjahr 2021 an.

Unterstützung für Betroffene

Ziel sei es, die durch die Corona-Krise in ihrem Schaffen besonders eingeschränkten Kunstschaffenden und freiberuflichen (Kultur-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen. „Mir ist klar, dass diese Maßnahme nur eine Überbrückung dieser aktuell sehr herausfordernden und kritischen Zeit sein kann. Aber wir versuchen damit, den Kulturbereich in Kärnten in seiner Vielfalt zu erhalten und insbesondere in schwierigen Zeiten zu stärken“, nennt Kaiser die Gründe für die Wahl dieser Förderschiene. Die Förderhöhe pro Arbeitsstipendium beträgt 2.760 Euro und kann aufgeteilt auf drei oder sechs Monatsraten ausbezahlt werden.

Bewerbung auf Förderung bis 30. November

Bis 30. November 2020 können sich (bei positivem Beschluss dieser Maßnahme durch die Kärntner Landesregierung) Kunstschaffende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund von Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind, um eine Förderung durch dieses Arbeitsstipendium bewerben. Förderungswürdig sind Kulturprojekte, einschließlich der Kunstvermittlung sowie (kultur-)wissenschaftliche Projekte bzw. Vorhaben, die sich mit der kulturellen Grundlagenforschung beschäftigen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine entsprechende fachliche Qualifikation aufweisen und entweder in Kärnten geboren oder tätig sind bzw. deren Tätigkeit einen signifikanten Kärnten-Bezug aufweist. Die Ausschreibungs-Unterlagen sind nach Beschluss durch die Landesregierung auf der Homepage www.kulturchannel.at abrufbar.