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Aktuell - Kärnten
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Um Verkäufer zu schützen

Geschäfte sollen bald nur noch bis 19 Uhr geöffnet haben

Kärnten/ Österreich – Um die Handelsangestellten zu entlasten und um sie zu schützen, sollen die Geschäfte bald um 19 Uhr schließen. So sollen die Angestellten die Möglichkeit haben, vor 20 Uhr nachhause zu kommen und keine Strafe zu kassieren.

 2 Minuten Lesezeit (259 Wörter) | Änderung am 02.11.2020 - 13.41 Uhr

Die Sozialpartner des Handels – Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GPA-djp – haben sich angesichts der neuerlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Österreich auf eine befristete Anpassung der Öffnungszeiten für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verständigt. Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.

Damit die Verkäufer vor 20 Uhr zu Hause sind

„Mit dieser Lösung möchten wir unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.

Konkret wollen die Sozialpartner die Öffnungszeiten am Abend mit 19 Uhr einheitlich beschränken. Eine Öffnung der Geschäfte am Morgen zu einem früheren Zeitpunkt als jenem, zu dem dieses Geschäft üblicherweise an diesem Wochentag öffnet, soll dabei unzulässig sein.

Bedürfnisse sollen berücksichtigt werden

Bei der Arbeitsorganisation (Vorbereitung der Geschäftsöffnung, Nacharbeiten zu Geschäftsschluss) und der Einteilung der Arbeitszeit soll auf die besonderen Bedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht genommen werden. Dabei geht es insbesondere um die An- und Heimreise und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ausgangsbeschränkung.

Die Sozialpartner sind bestrebt, die Angestellten in größeren zusammenhängenden Zeiträumen zu beschäftigten und die besonderen Bedürfnisse von PendlerInnen, Angestellten mit Kinderbetreuungspflichten sowie zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen.