Politik - Kärnten
Bis Ende des Schuljahres
Sonderbetreuungszeit für Eltern wird verlängert
Kärnten & Österreich – In der heutigen Sitzung des Nationalrats wird eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern beschlossen.
Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit. Auch stehen nun vier Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung, anstelle der bisherigen drei. Die Sonderbetreuungszeit ist für Eltern von Kindern bzw. Angehörige von zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub gedacht. Ab sofort gilt die Sonderbetreuungszeit nun auch für Kinder in Quarantäne.
Bis Ende des Schuljahres
Neu ist außerdem, dass eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig ist. Der Bund übernimmt die volle Rückzahlung. Das bedeutet, der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Die neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
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