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Wirtschaft - Kärnten
Rotfuchs-Chef Hannes Dopler, WK-Marketingleiter Markus Polka und WK-Präsident Jürgen Mandl setzen sich für die Kärntner Eventbranche ein
Rotfuchs-Chef Hannes Dopler, WK-Marketingleiter Markus Polka und WK-Präsident Jürgen Mandl setzen sich für die Kärntner Eventbranche ein © WKK/studiohorst

"Umsatzersatz greift zu kurz"

Beirat setzt sich für die Kärntner Event­branche ein

Kärnten – Der heute von der Bundesregierung vorgestellte Umsatzersatz von 80 Prozent für November für behördlich geschlossene Betriebe greife zu kurz, so Hannes Dopler, Sprecher des Kärntner Beirats für die Veranstaltungswirtschaft. Mit kleinen Ausnahmen sei auf diese mittlerweile akut existenzgefährdeten Unternehmen im Veranstaltungsbereich vergessen worden. 

 2 Minuten Lesezeit (328 Wörter)

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März herrscht im Veranstaltungsbereich Stillstand. Entsprechend hoch seien die Umsatzeinbußen. Der nunmehrige zweite Lockdown führe zu einem neuerlichen, vollständigen Einnahmeausfall für eine Vielzahl von Unternehmen. „[Sie] stehen nach acht Monaten ohne nennenswerte Geschäftsmöglichkeiten mit eineinhalb Beinen im Grab“, unterstreicht Hannes Dopler, Sprecher des erst vor wenigen Tagen gegründeten Kärntner Beirats für die Veranstaltungswirtschaft.

Veranstaltungsbranche fällt durch das Sicherungsnetz

Der am Freitag, dem 6. November 2020, von der Bundesregierung vorgestellte Umsatzersatz von 80 Prozent für November für behördlich geschlossene Betriebe greife zu kurz: „Durch die formale Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftskammersparten gebe es für die Veranstaltungsbranche keine Gesamtauflistung der Zuordnung zu den ÖNACE-Codes – diese seien jedoch laut Bundesministerium für Finanzen bei Antragstellung für den Umsatzersatz über FinanzOnline relevant. Wir fallen durch das Sicherungsnetz“, so Dopler.

“Wirtschaftshilfe dringend konkreter definieren”

Bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den zweiten Lockdown müsse dringend konkreter definiert werden, dass alle Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft dafür bezugsberechtigt sind. „Dazu müssten nicht nur alle Veranstaltungsarten berücksichtigt werden ohne enge Begrenzung auf Unterhaltung bzw. Kultur, Sport oder Freizeit, sondern es müsse auch der wesentliche Bereich der B2B und B2C–Veranstaltungen inkludiert werden“, ergänzt Markus Polka, Leiter des Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer.

“Einschnitte könnten die Branche ausradieren”

Darüber hinaus kritisieren viele Betriebe, dass die Berechnung möglicher Hilfen auf Basis des November 2019 als Vergleichsmonat den Tätigkeitsstrukturen der Veranstaltungswirtschaft nicht gerecht werde. Es wird daher empfohlen, unter Beibehaltung der Zugrundelegung des Vorjahresmonats alternativ als Berechnungsgrundlage den durchschnittlichen Umsatz des letzten Vorjahresquartals bzw. das Jahreszwölftel zugrunde zu legen. Polka: „Gerade die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft unterliegen […] erheblichen Schwankungen zwischen den Monaten und den einzelnen Jahren. Deshalb muss es ein Optionsrecht zwischen der Betrachtung des Vorjahresmonats oder des Vorjahresquartals oder des Jahreszwölftels geben, sonst werden diese und möglicherweise kommende Einschnitte zur Pandemiebekämpfung unsere Branche ausradieren.“