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Wirtschaft - Kärnten
© Region Villach Tourismus GmbH, Fotograf Hannes Pacheiner

Wichtige Unterstützung in schwierigen Zeiten

Kärntner Tourismus: Kein Mitarbeiter darf gekündigt werden

Kärnten – Durch Kärntens Tourismuswirtschaft geht ein erstes Aufatmen. Das neue Maßnahmenpaket für Tourismusbetriebe sei ein enorm wichtiges Signal an die Branche, sagt Josef Petritsch, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft: „Die Auszahlung der Umsatzentschädigung wird unseren Betrieben in diesen schwierigen Wochen helfen.“ Unter anderem dürfen Unternehmen zwischen 3. bis 30. November keine Kündigung gegenüber Mitarbeitern aussprechen.

 3 Minuten Lesezeit (399 Wörter) | Änderung am 07.11.2020 - 07.24 Uhr

Insgesamt sei ein Großteil der Forderungen erfüllt worden, über die in den vergangenen Tagen mit der Politik diskutiert worden sind. „Wir sind jetzt natürlich erleichtert, dass sich die schwierigen Verhandlungen zwischen Interessenvertretung und der Bundesregierung ausgezahlt haben. Es waren einige sehr intensive Tage für alle Beteiligten.“

Abhol- und Lieferservices als Rettung

Wichtig sei für die Betriebe vor allem die Klarstellung gewesen, dass Umsätze, die derzeit durch Abhol- und Lieferservices erzielt werden, bei der Berechnung der Umsatzentschädigung nicht gegengerechnet werden. Beherbergungsbetriebe, die aktuell Geschäftsreisende beherbergen, sind außerdem ebenso anspruchsberechtigt wie von der Schließung teilbetroffene Mischbetriebe. In einer zweiten Welle sollen auch die indirekt betroffenen Zulieferfirmen der geschlossenen Betriebe gleichwertig entschädigt werden.

Bereits in zwei Wochen soll das Geld da sein

„Jetzt hoffen wir, dass es in dieser Tonart weitergeht und die Betriebe so schnell als möglich ihr Geld bekommen“, betont Petritsch. Angekündigt wurde dies zumindest: Die ersten Antragsteller sollen bereits in zwei Wochen das Geld überwiesen bekommen. Zusätzlich soll der Fixkostenzuschuss – Phase 2 noch im November für jene Betriebe zur Verfügung stehen, die von einer Schließung zwar nicht direkt oder als Zulieferer betroffen sind, aber trotzdem die Folgen des Lockdowns sehr deutlich spüren.

Weitere Details:

  • Laut Finanzminister können die Tourismusbetriebe bereits ab heute Nachmittag eine Umsatzentschädigung von bis zu 80 Prozent des Novemberumsatzes des Vorjahres beantragen.
  • Der Antrag ist bis 15. Dezember über FinanzOnline einzubringen.
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen wird 800.000 Euro beantragen (gemäß Genehmigung der EU-Kommission).
  • Aktuelle Einnahmen durch Zustell- und Lieferservices werden nicht gegengerechnet, dafür aber bestimmte Corona-Hilfen. Vom Förderbetrag abgezogen werden Landesförderungen, Zahlungen aus dem NPO-Fonds oder zu 100 Prozent garantierte Kredite. Zahlungen aus dem Fixkostenzuschuss – Phase 1 werden aber nicht gegengerechnet.
  • Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
  • Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
  • Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3. bis 30. November keine Kündigung gegenüber Mitarbeitern aussprechen.
  • Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).

Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.

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