Corona-Ampel auf Rot
Landesverwaltung schränkt Parteienverkehr ein
Kärnten – Die Schaltung der Corona-Ampel auf „Rot“ erfordert einen eingeschränkten Parteienverkehr im Amt der Kärntner Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften.
Es wird ersucht, die Ämter nur in dringenden Fällen aufzusuchen, sofern eine Erledigung telefonisch oder online nicht möglich ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Erforderlichkeit vorab telefonisch mit den jeweiligen Sachbearbeitenden abzuklären und einen Termin zu vereinbaren. Die Parteien müssen in den Amtsgebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie die Abstandsregel und Hygienemaßnahmen einhalten.
Parteienverkehrszeit beschränkt
Im Amt der Kärntner Landesregierung und einigen Bezirkshauptmannschaften ist die Parteienverkehrszeit auf Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt. Generell ist eine vorherige telefonische Abklärung notwendig. Vor Betreten der Amtsgebäude erfolgt eine Fiebermessung. Bei einer Körpertemperatur von 37,5° Grad oder mehr wird der Zutritt verwehrt. Zum Zweck einer allfälligen Kontaktverfolgung werden die Kontaktdaten aller Parteien (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) erfasst. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann.
In bestimmten Bezirken Kärntens haben diese Maßnahmen bereits seit einigen Tagen Gültigkeit. Durch die generelle Corona-Ampelschaltung auf „Rot“ gelten die Maßnahmen ab heute, Montag, nunmehr in ganz Kärnten.