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Aktuell - Kärnten
In allen Kärntner Pflegeheimen und Krankenanstalten der KABEG gilt ab Freitag ein temporär begrenztes Besuchsverbot.
In allen Kärntner Pflegeheimen und Krankenanstalten der KABEG gilt ab Freitag ein temporär begrenztes Besuchsverbot. © Bettina Nikolic

Vorerst auf zehn Tage beschränkt:

Besuche in Spitälern und Pflege­heimen ab Freitag verboten

Kärnten – Wie nach einer Besprechung des Koordinationsgremiums des Landes Kärnten am heutigen Mittwoch, dem 11. November, bekanntgegeben wurde, wird es ein temporäres Besuchsverbot in allen Kärntner Krankenanstalten und Pflegeheimen geben.

 2 Minuten Lesezeit (256 Wörter) | Änderung am 11.11.2020 - 18.43 Uhr

Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, gab in einer heutigen Besprechung mit Medienvertretern eine neue Maßnahme des Landes Kärnten bekannt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Aktuelle Lage in Pflegeheimen

Speziell geht es dabei um ein temporär begrenztes Besuchsverbot in allen Kärntner Krankenanstalten und Pflegeheimen. Grund dafür seien die immer mehr werdenden Coronafälle in diesem Bereich. 243 Kärntnerinnen und Kärntner im Pflegebereich seien, laut Kurath, aktuell mit dem Coronavirus infiziert. Etwa ein Drittel davon seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Rest Bewohnerinnen und Bewohner. In 16 Kärntner Pflegeheimen gebe es aktuell, so Kurath, infizierte Personen.

Ab Freitag: Besuchsverbot bei Spitälern und Heimen

Die Spitäler St. Veit, Friesach und Spittal verhängten bereits ein Besuchsverbot mit Ausnahmen, um Personal, Patienten und Besucher gleichermaßen zu schützen. Ab Freitag, dem 13. November, wird es dann ein zeitlich begrenztes Besuchsverbot in allen Kärntner Krankenanstalten und Pflegeheimen geben. In dieser Zeit wird es nicht möglich sein, Freunde, Bekannte und oder Verwandte in den Einrichtungen der KABEG und den Pflegeheimen zu besuchen. Das Besuchsverbot wird vorerst zehn Tage dauern. Dort, wo es nötig sei, könne das Verbot jedoch verlängert werden, so Kurath. Bis zum 22. November soll die Situation weiter evaluiert werden.

Die Ausnahmen

Weiterhin gibt es aber Ausnahmen für das Besuchsverbot, etwa im palliativ-Bereich. Hier wird es auch weiterhin möglich sein, sich verabschieden zu können. Bei Geburten und anderen Situationen, die im Einzelfall evaluiert werden müssten, werde es ebenfalls Ausnahmen geben, so Kurath.