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Wirtschaft - Kärnten
© AK/ Helge Bauer

Kärntner AK-Vorstand fordert:

„Hacklerregelung beibehalten: Es drohen 300 Euro weniger Pension”

Kärnten – In der heutigen Sitzung des AK-Vorstandes bestätigten die Mitglieder ihre Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und stellten sich gegen die geplante Abschaffung der „Hacklerregelung“. Die AK-Vertreter betonten die Bedeutung funktionierender demokratischer Prozesse in Krisenzeiten als Wachorgan über die Rechte der Beschäftigten.

 2 Minuten Lesezeit (257 Wörter)

Heute, Donnerstag, tagte der elfköpfige AK-Vorstand unter dem Vorsitz von AK-Präsident Günther Goach in Klagenfurt. Besprochen wurden die Corona-Auswirkungen auf die Kärntner Beschäftigten, allen voran die Betreuungsproblematik und die geplante Abschaffung der sogenannten „Hacklerregelung“.

“Haben 10 Jahre länger ins Pensionssystem eingezahlt”

Die „Hacklerregelung“, gemeint ist die vorzeitige, abschlagsfreie Alterspension bei langer Versicherungsdauer, sei eine gerechte Maßnahme für jene, die überdurchschnittlich lange eingezahlt haben, betonte der AK-Präsident: „Diese Pensionisten haben 45 Jahre und mehr gezahlt. Dafür sollen sie bestraft werden, mit Abschlägen bis zu 13,8 Prozent.“ Im ersten Halbjahr 2020 hatten jene, die abschlagsfrei in Pension gingen, durchschnittlich 553 Beitragsmonate – im Gegensatz liegt der Durchschnitt aller Alterspensionen bei lediglich 428 Monaten. Er rechnet vor: „Das sind 10 Jahre und 5 Monate mehr, die ins Pensionssystem eingezahlt wurden.“

“Versprochen, gebrochen. Sonderbetreuungszeit nur Feigenblatt”

Verärgert zeigte sich Goach über das „Feigenblatt“, das die Bundesregierung als Sonderbetreuungszeit bezeichnet: „Mit uns Sozialpartnern war die Ausweitung des Rechtsanspruches auf Sonderbetreuungszeit von vier Wochen je Elternteil vereinbart. In die Verordnung gegossen wurde eine „Hintertürl-Trickserei“. Die Verantwortung und der gesamte Druck werden auf die Eltern abgeladen. Das ist unverantwortlich.“ Der vermeintliche Rechtsanspruch in der Verordnung bestehe, wenn keine Möglichkeit zur Betreuung der Kinder vorhanden wäre. Kurzum, erklärt Goach: „Der schwarze Peter wird den Eltern zugeschoben. Sie müssen entscheiden: Job oder Kind. Diese Situation ist untragbar und zeigt einmal mehr, wie verantwortungslos diese Bundesregierung handelt.“ Die AK fordert den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern mit Betreuungspflichten unter gänzlicher Fortzahlung des Entgelts für die Betriebe.