Aktuell - Kärnten
Änderungen in der Covid-Verordnung
Private Frisörbesuche sind ab Freitag nicht mehr erlaubt
Kärnten – Mit 27. November 2020 tritt eine novellierte COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese untersagt nun auch körpernahe Dienstleistungen im privaten Bereich.
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Kosmetikerin fühlt sich veräppelt: “Kunden dürfen nicht zu mir, aber ich zu ihnen?”Internetbekanntschaften sind keine BezugspersonenBisher waren mobile Dienste, wie ein Frisörbesuch im privaten Bereich, erlaubt. 5 Minuten hat berichtet. Mit 27. November 2020 tritt nun eine neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin wurden einige Detailänderungen vorgenommen. Damit sind nun auch die körpernahen Dienstleistungen im privaten Bereich untersagt. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Hausbesuche bei Gesundheitsdienstleistungen, wie zum Beispiel in der Pflege.