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Aktuell - Klagenfurt
SYMBOLFOTO © LPD N/H.Holub

Sattelkupplung nicht eingehängt

LKW-Fahrer wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht

Klagenfurt – Am kommenden Donnerstag, dem 3. Dezember, muss sich ein LKW-Lenker wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er habe im Februar 2020 seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen, wodurch sich der Anhänger von der Kupplung löste und einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Am Donnerstag, dem 3. Dezember, kommt es vor dem Landesgericht Klagenfurt zu einer Verhandlung wegen grob fahrlässiger Tötung. Einem Erwachsen und wird zur Last gelegt, am 27. Feber 2020 in Paternion infolge ungewöhnlicher und auffallender Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt eines LKW-Lenkers einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht zu haben.

Sattelkupplung nicht eingehängt

Der LKW-Lenker habe es vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges unterlassen, den Sicherheitskarabiner der Sattelkupplung ordnungsgemäß einzuhängen. Dadurch soll sich dieser auf der Tauernautobahn vom Zugfahrzeug gelöst haben. Ein Verkehrsteilnehmer ist gegen den blockierten Sattelanhänger geprallt und durch die Folgen des Unfalls verstorben. Dem LKW-Lenker wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Ihm drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.