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Aktuell - Kärnten
© Gailtal Journal

Ein Fall für die Justiz

Neuerliche Ver­handlung: Frei­spruch für Gail­taler Polizei­oberst

Klagenfurt & Gailtal – Im Fall des Gailtaler Polizeioberst kam es am heutigen 3. Dezember 2020 zur Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Klagenfurter Landesgericht. 

 1 Minuten Lesezeit (178 Wörter)

Wie das Gailtal Journal berichtet, soll der Beamte im März 2019 eine Spaziergängerin attackiert haben. In den vorangegangenen Verhandlungen vor dem Bezirksgericht Hermagor Anfang 2020 kamen Zeugen, unter anderem auch die behandelnde Ärztin des Opfers zu Wort und schlussendlich erging das Urteil, in dem der ranghohe Polizist zu 120 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt wurde. Sein Anwalt Philipp Mödritscher legte damals Berufung ein.

Heutige Gerichtsverhandlung

Das Klagenfurter Landesgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig gab in der heutigen Verhandlung der Berufung statt.  Das Gericht kam zum Schluss, dass an der Tat Zweifel bestehen und sprach Oberst Adolf Winkler im Zweifel von der Anklage frei. Damit ist die Rechtssache abgeschlossen, der Polizeioberst gab folgende Stellungnahme ab:

„Gegen einen haltlosen Vorwurf kann man sich nicht wehren. Nicht einmal meinem ärgsten Feind wünsche ich diese Erfahrung, sich gegen haltlose und widersprüchliche Vorwürfe vor Gericht verantworten zu müssen, im Wissen der eigenen Unschuld. Erst in der zweiten Instanz bekam ich die Möglichkeit, darzutun, dass dieser Vorfall so nicht stattgefunden haben kann,“ ist der Hermagorer Polizeioberst erleichtert.