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Hier müsst ihr MN-Schutz tragen

Bezirk Hermagor ordnet Masken­pflicht im Freien an

Hermagor – Wie aus einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor hervorgeht, gilt ab 21. Dezember 2020, an einigen öffentlichen Orten in den Gemeinden Hermagor-Pressegger See sowie Kötschach-Mauthen wieder eine Maskenpflicht.

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Wie aus einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft hervorgeht, gilt ab Montag, dem 21. Dezember 2020, in einigen Bereichen der Gemeinden Hermagor-Pressegger See sowie Kötschach-Mauthen wieder die Pflicht zum Tragen eines MN-Schutzes.

Hier müsst ihr einen MN-Schutz tragen

  • Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See im Bereich 10.-Oktober-Straße, Wulfeniaplatz, Gasserplatz und Hauptstraße zwischen Gasserplatz und Kärntner Sparkasse
  • Marktgemeinde Kötschach-Mauthen im Bereich B 110 zwischen Schuhhaus Sorger und Pfarrkirche Kötschach

Das Betreten dieser öffentlichen Orte im Freien ist in der Zeit von 6 Uhr früh bis 20 Uhr nur mit einem  Mund-Nasen-Schutz möglich. Die Verordnung gilt vorerst bis 3. Januar 2021.

Ausnahmen gelten …

  • bei Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
  • für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
  • für Personen, denen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • während der Konsumation von Speisen und Getränken
  • für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner
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