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Aktuell - Kärnten
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Am 24. und 25. Dezember:

Weihnachts­besuche im Kranken­haus Spittal erlaubt

Spittal an der Drau – Wie das Land Kärnten heute bestätigt, sind am 24. und 25. Dezember 2020 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr Besucher im Krankenhaus Spittal erlaubt. Es gelten jedoch strenge Regeln.

 1 Minuten Lesezeit (133 Wörter) | Änderung am 22.12.2020 - 11.47 Uhr

Um für die größtmögliche Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter zu sorgen, gelten folgende Regelungen:

  • Nur ein Besucher pro Patient
  • Maximale Besuchsdauer: 30 Minuten
  • Eine selbst mitzubringende FFP2-Maske muss während des gesamten Besuches getragen werden und beim Eintritt müssen die Hände desinfiziert werden
  • Ein Besuch ist nur bei Vorlage eines negativen Antigentests möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und selbst mitzubringen ist
  • Es ist keine Voranmeldung des Besuches notwendig
  • Zutritt über den Haupteingang Billrothstraße 1
  • Ausfüllen des Besucherformulars und Hinterlegung eines Ausweises (dieser wird beim Verlassen am Infoschalter wieder retourniert)

Ab 26. Dezember tritt das alte Gesetz in Kraft

Für die Covid-19-Station bleibt das Besucherverbot weiterhin aufrecht. Das Besuchsverbot tritt mit 26. Dezember 2020 wieder vollumfänglich für das gesamte Krankenhaus Spittal in Kraft.

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