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Aktuell - Kärnten
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Unglaublich:

300 Euro Strafe wenn Infizierte mit Partner zusammen­wohnen?

Kärnten – Strafe, weil ich mit meinem Lebensgefährten im gleichen Haushalt lebe und das nur, weil ich Corona positiv bin? In Kärnten gibt es tatsächliche solche Fälle. Das Land hat bisher noch keine Lösung für das Problem gefunden, man kann aber Einspruch erheben.

 2 Minuten Lesezeit (270 Wörter) | Änderung am 25.12.2020 - 17.59 Uhr

Wie der ORF kürzlich berichtet, müssen mehrere Kärntner nun Strafe zahlen, weil sie nach einem positiven Covid-19-Test weiter mit ihrem Lebensgefährten zusammenwohnten  – obwohl beide im gleichen Haushalt gemeldet waren. Die Strafen dafür betragen rund 300 Euro oder sechs Tage Haft.

Anwalt bezeichnet Vorgehen als verfassungswidrig

Die Strafverfügungen sollen von Kärntner Bezirkshauptmannschaften ausgeschickt worden sein. Die Daten, die sie dazu herbeizogen, stammen aus dem Contact Tracing. Der Anwalt Ulrich Salburg, der dies als verfassungswidrig bezeichnet, habe bereits mehrere solcher Fälle honorarfrei angenommen und wird diese vertreten. Der Kärntner Landespressesprecher Gerd Kurath bestätigte gegenüber 5 Minuten die 300-Euro Strafe, konnte jedoch nicht sagen, wie viele dieser Fälle es in Kärnten bisher gab.

Ehrliche Antwort und eine Strafe

Der ORF berichtet über einen Betroffenen, der diese Situation erlebt hat. Er wurde positiv auf das Virus getestet und seine Lebensgefährtin wurde gefragt, wann sie das letzte Mal Kontakt hatten. Nach einer ehrlichen Antwort folgte die Strafe. Die Frage, die sich nun laut dem Anwalt stelle: Wohin soll dann die Lebensgefährtin? Man könne sie ja schließlich nicht aussperren. Da sie als K1 Person gilt, sollte sie auch nicht bei Verwandten unterkommen.

Einspruch bei Ungerechtigkeit

Die Mitarbeiter des Contact-Tracings notieren die Aussagender Leute. “Das fließt dann natürlich in die Bescheide ein und es kann im schlimmsten Fall zu einer Strafe führen”. Es gehe hier aber rein darum, die Pandemie einzudämmen und die Bezirkshauptmannschaften setzten lediglich die Vorgaben des Bundes um. Man kann, so Kurath, aber auch Einspruch erheben, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

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