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Politik - Kärnten
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LH Kaiser informiert nach Experten-Sitzung

Freitesten: “Der­zeit fehlt jegliche recht­liche Grund­lage”

Kärnten – Kärnten startet am 5. Jänner mit den ersten Corona-Impfungen. "Mit einer Entspannung der Pandemiesituation ist im April zu rechnen ist", so LH Peter Kaiser. Auch äußert sich der Landeshauptmann zum Freitesten: "Derzeit fehlt für dieses Freitesten jegliche rechtliche Grundlage."

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Vor den Feiertagen fand eine Landeshauptleutekonferenz mit der Bundesregierung statt. LH Peter Kaiser informierte: „Zusammengefasst: Es stehen uns in mehrfacher Hinsicht herausfordernde Monate bevor. […] Fakt ist, dass laut Bund mit einer Entspannung der Pandemiesituation im April zu rechnen ist“, so Kaiser.

Kärnten startet am 5. Jänner mit Corona-Impfungen

Kärnten werde laut Kaiser dem Impfplan des Bundes folgen, damit auch eine strukturierte Vorgangsweise sichergestellt ist. „[…] Das Ziel lautet also, eine möglichst hohe Anzahl an Impfungen durchzuführen“, so Kaiser. Dafür nötig sei eine entsprechende Information an die Bürger, wann, wo, wer in den nächsten Wochen und Monaten geimpft wird. Die ersten Schritte hat Kärnten bereits gesetzt und startet mit 5. Jänner. Das Land will dafür Michael Ausserwinkler gewinnen und ihn ins Impf-Komitee des Bundes entsenden.

Negatives Testergebnis für 48 Stunden gültig

Kaiser sieht in den nun anstehenden Massentests und dem damit verbundenen „Freitesten“ auch eine Heranführung an die Impfung. „Die Massentests müssen über den 15. bis 17. Jänner hinaus weitergeführt werden. Geht es nach den Vorstellungen des Bundes, sollte ein negatives Antigentestergebnis Gültigkeit für 48 Stunden haben. Derzeit fehlt für dieses Freitesten jegliche rechtliche Grundlage und ich bin gespannt, wie diese überhaupt aussehen könnte“, so Kaiser.

Mit dem „Freitesten“ verbunden sein sollten quasi Eintrittsmöglichkeiten zu Veranstaltungen, für Urlaube und Gasthausbesuche. „Es muss auch klar sein, dass für Jede und Jeden eine einheitliche Bestätigung gibt, egal, wo der Test stattgefunden hat, ob in einer Teststraße oder in einer Apotheke, bei Ärzten oder in einem großen Betrieb“, stellt Kaiser klar. Garantiert sei jedenfalls, dass die Kosten für sämtliche Tests der Bund übernimmt.

Mehrmalige Tests für bestimmte Berufsgruppen

Eine besondere Herausforderung in jeglicher Hinsicht komme in diesem Zusammenhang auf die Bezirke zu. Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz von 150 und mehr, sollten nach Vorstellungen des Bundes Massentests durchführen, ohne Test sollte eine Quarantäne verhängt werden. Auch sei von mehrmaligen Tests für bestimmte Berufsgruppen gesprochen worden. Das bedeutet, dass zwei Millionen Berufstätige in Bildung und Pflege in Österreich zweimal wöchentlich getestet werden sollten.  Erleichterung erhofft man sich von sogenannten Wohnzimmertests, die demnächst auf den Markt kommen. “Doch auch hier gilt, dass es ein einheitliches, zentrales Erfassungssystem geben muss, damit die Analyse der Pandemie und der Lage weiterhin möglich sind.”

Wer sich nicht testet, muss FFP-Maske tragen

Am Arbeitsplatz sollte gelten: Wer sich nicht testen möchte, muss zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kollegen die FFP-Maske tragen. Auch dafür fehle aber – laut Kaiser – die rechtliche Grundlage. Eine neue Verordnung lege laut Kaiser nun aber fest, dass in Pflegeheimen zweimal pro Woche Tests durchgeführt werden. Derzeit werden in Kärntens Pflegeheimen die Einverständniserklärungen für die Impfungen eingeholt.