Urteil rechtskräftig
OGH bestätigt Gesetzesverstoß bei Kreditwerbung der Santander Bank
Kärnten – Höchstgericht beurteilt Kreditwerbung mit „ab-Zinssatz“ als unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Bewerbung von Krediten auf der Startseite ihrer Internetpräsenz geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte jetzt, dass die Werbung in zweifacher Hinsicht gesetzwidrig ist.
Urteil ist rechtskräftig
Zum einen werden die verpflichtend notwendigen Mindestinformationen nicht auffällig dargestellt. Zum anderen ist das vom Gesetzgeber vorgeschriebene repräsentative Beispiel unzulänglich, weil es nicht den typischerweise gewährten Zinssatz enthält, sondern den niedrigst möglichen („ab-Zinssatz“). Das Urteil ist rechtskräftig. „Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent lag. Diese Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent“, sagt Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits bei einer Kreditwerbung einen aussagekräftigen Eindruck der auf sie zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können. Das war bei der Werbung der Santander Consumer Bank nicht der Fall.“