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Wirtschaft - Kärnten
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GPA: "Urlaubsantritt nur im Einvernehmen"

“Mitarbeiter werden unter Druck ge­setzt, Urlaub zu ver­brauchen”

Kärnten – Mitarbeiter der Handelsbranche werden unter Druck gesetzt, ihren laufenden Urlaub in der Kurzarbeit  zu verbrauchen. Die Gewerkschaft GPA Kärnten ruft nun in Erinnerung: "Urlaub ist einvernehmlich zu vereinbaren, einseitige Anordnungen sind rechtswidrig."

 1 Minuten Lesezeit (191 Wörter) | Änderung am 12.01.2021 - 11.38 Uhr

In den letzten Tagen kam es zu vermehrten Anfragen bei der Gewerkschaft GPA durch betroffene Mitarbeiter der Handelsbranche. Laufende Urlaube würden in der Kurzarbeit durch die Arbeitgeber für mehrere Wochen einseitig angeordnet werden, so die Mitteilungen aus den Betrieben. “Darunter sind beispielsweise auch Eltern, welche aufgefordert wurden, drei Wochen des laufenden Urlaubes vom Jahr 2021 so schnell wie möglich zu verbrauchen. Ein Urlaub, der normalerweise für die Sommerbetreuung ihrer Kinder dringend benötigt wird”, weiß GPA Regionalsekretär Günther Granegger.

“Urlaube sind einvernehmlich zu vereinbaren”

Der GPA Regionalsekretär ruft den Arbeitgebern die gesetzlichen Regelungen in Erinnerung: “Urlaube sind gemäß dem Urlaubsgesetz einvernehmlich zu vereinbaren, dies gilt auch für die Kurzarbeit.” Eine Sozialpartnervereinbarung sehe vor, dass eine Woche des laufenden Urlaubes im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann. „Diese Vereinbarung wird nun anscheinend dazu genützt, um einseitig und ohne Zustimmung Urlaube abzubauen“, so Granegger.

Für die GPA Regionalgeschäftsführerin Jutta Brandhuber zeigt diese Situation wieder einmal sehr deutlich, wie wichtig Betriebsräte sind: „In Betrieben mit Betriebsratskörperschaften werden solche Vorgehensweisen schon im Vorfeld durch die Betriebsräte kontrolliert und verhindert“.

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