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Leben - Kärnten
SYMBOLFOTO © Oskar Höher

Impfungen für Personen ab 80 Jahren

ÖGK: “Nicht transport­fähige Patienten werden erst in Phase 2 geimpft”

Kärnten – Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Die Terminplanung wird im Anschluss von der Österreichische Gesundheitskasse vorgenommen. Diese unterstützt das Land Kärnten bei der Impfaktion der Personen ab 80 Jahren und stellt Räumlichkeiten zur Verfügung.

 1 Minuten Lesezeit (239 Wörter) | Änderung am 12.01.2021 - 13.52 Uhr

Der vorgesehene Impfplan und die damit verbundene Umsetzungsstrategie wurden seitens der Bundesregierung so angepasst, dass Bürger über 80 Jahren nun rasch die Möglichkeit zur Impfung erhalten. Um die Corona-Impfung flächendeckend und möglichst wohnortnah durchführen zu können, unterstützt die Österreichische Gesundheitskasse das Land Kärnten und stellt die Räumlichkeiten ihrer Kundenservicestellen zur Verfügung.

Ablauf der Impf-Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde, welche die aktuelle Bestandserhebung dem Land Kärnten zu melden hat. Die Terminplanung kann erst im Anschluss daran von der ÖGK vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kontaktaufnahme bezüglich der Terminvergabe nur sehr kurzfristig erfolgen kann. Die Durchführung der Impfung sowie die Bereitstellung der Impfdosen liegt in der Verantwortung des Landes Kärnten. Genauere Informationen rund um den Ablauf werden laufend bekanntgegeben.

Nicht transportfähige Patienten werden erst in Phase 2 geimpft

Patienten, die nicht transportfähig sind, kommen in einer zweiten Phase an die Reihe. Der derzeitige Impfstoff von BionTech ist nach der Auflösung nicht transportgeeignet. Daher können Patienten, die im Rahmen von Hausbesuchen mit einer Covid-Impfung versorgt werden müssen, erst ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Impfstoffes von AstraZeneca bzw. Moderna geimpft werden. Die Impfung wird dann entweder in Form von Hausbesuchen durch den niedergelassenen Bereich erfolgen oder durch Impfteams einer damit beauftragten Organisation. Die Organisation liegt bei den Bundesländern, daher wird es unterschiedliche Zugänge geben.

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