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Leben - Villach
So voll war es in der Frühbar noch vor dem ersten Lockdown...
So voll war es in der Frühbar noch vor dem ersten Lockdown... © KK

Wirte klagen an:

Trauriges Jubiläum: Einige Lokale seit über 300 Tagen geschlossen

Villach – Viele Branchen der Wirtschaft leiden unter der Corona Pandemie, eine Branche ist besonders betroffen: Die Nachtgastronomie.

 4 Minuten Lesezeit (572 Wörter) | Änderung am 15.01.2021 - 13.34 Uhr

Während die Tagesgastronomie zumindest zwischendurch öffnen konnte, oder Take away anbieten kann, leidet die Nachtgastronomie sehr unter den Bestimmungen der Regierung. Die Frühbar in Villach feiert derzeit ein trauriges Jubiläum, seit 306 Tagen hat sie durchgehend geschlossen.

“Unsere Ware läuft uns ab”

“An sich finde ich die Pakete für die Wirtschaft in Ordnung, aber es wird leider auf uns Nachtgastronomen vergessen. Der Umsatzersatz für Dezember ist zwar eine nette Idee, aber wir fallen um den Silvesterumsatz komplett um, da wir als Frühbar erst in den Morgenstunden vom 1. Jänner aufsperren und dieser nicht mehr zum Dezembererlass zählt, sagt Otmar Kathrein, auch als Frühbar-Otti in Villach bekannt, im Interview. “Auch unsere Getränke laufen uns ab, da bekommen wir als Unterstützung 50 Prozent vom Einkaufspreis retour, was ich persönlich als sehr wenig empfinde.”

306 Tage durchgehend geschlossen

“Einige Nachtgastronomen konnten zumindest ein wenig aufsperren, in dem sie ihre Öffnungszeiten nach vorverlegt haben, das geht bei uns als Frühbar nicht. Die Lokale sperrten ab 1 Uhr zu, wir hätten um 5 Uhr öffnen können, aber wer wäre da noch zu uns gekommen?”, klagt Kathrein an. Der Geschäftsführer hat seine Frühbar seit 306 Tagen nicht mehr geöffnet. “Neun Monate werden Unternehmer mit Zuschüssen unterstützt, ich habe aber schon länger zu und bekomme auch nichts mehr. Wenn es so weiter geht ist auch mein Privatvermögen bald aufgebraucht und ich werde meine Bar gar nicht mehr öffnen können”, er fürchtet um seine Existenz.

“20 Jahre Arbeit umsons”

Auch ein weiterer Villacher Gastronom meldet sich zu Wort, Günter Egger betreibt einige Nachtlokale. “Natürlich haben wir ein Sicherungskonzept entwickelt, aber mit den Verordnungen kommen wir nicht weit damit. 20 Jahre harte Arbeit in der Nachtgastronomie sind mittlerweile fast umsonst, auch der Umsatzersatz funktioniert meiner Meinung nach nicht, ich kenne genug andere Gastronomen die dem Geld hinter her laufen müssen und noch nichts bekommenen haben”, erzählt Egger im Interview. “Die Gastronomie muss unter den Verordnungen leiden, wir werden bestraft, obwohl es bewiesen ist, dass bei uns kein einzige Coronacluster entstanden ist.” Egger und Kathrein sind stinksauer, sowie viele andere Gastronomen auch…

 

WKO Gastronomie Infos

Grundsätzlich ist das Betreten und Befahren von Betriebsstätten „zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes“ verboten. Dies gilt für sämtliche Betriebsarten des Gastgewerbes bis einschließlich 24. Januar 2021 (23.59 Uhr).

Das heißt, das Verbot gilt auch für Parkplätze und Drive-Ins (außer beim Abholen). Da das Verbot nur zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes gilt, ist klargestellt, dass Mitarbeiter (und selbstverständlich auch der Betreiber bzw. Inhaber) die Betriebsstätte weiterhin uneingeschränkt betreten dürfen.

Das Betretungsverbot (bzw. das Verbot des Befahrens der Betriebsstätte) gilt nicht für:

  • Das Abholen von Speisen und Getränken im Zeitraum zwischen 6 und 19 Uhr.
    Eine Vorbestellung ist nicht notwendig. Zu beachten ist dabei:
  • Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden
  • gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben besteht Maskenpflicht und es gilt der Mindestabstand von 1 Meter
  • Alkoholische Getränke dürfen nur dann abgeholt werden, wenn sie in „handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllt“ sind

Die Lieferung von Speisen und Getränken (Lieferservice):

Dies ist innerhalb der üblichen Betriebszeiten zulässig, hier gilt die zeitliche Einschränkung  auf 6 Uhr bis 19 Uhr nicht.