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Ab morgen

Regis­trierung für Ein­reisen nach Österreich: Für wen gilt die Regelung?

Kärnten – Die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung bringt eine verpflichtende elektronische Registrierung („Pre-Travel-Clearance“) vor einer Einreise nach Österreich. Alle Details dazu gibt es hier im Überblick. 

 2 Minuten Lesezeit (288 Wörter)

Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen:

Ausnahmen bei der Registrierungspflicht

  • regelmäßige PendlerInnen
  • Transitreisende
  • Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen. (Zum Beispiel Beerdigungen)

Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Wie funktioniert die Registrierung?

Einreisende füllen ein Onlineformular aus. Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten werden danach unwiderruflich gelöscht. Bei der Registrierung sind anzugeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen 10 Tage. Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen.

Einreisebestimmungen

Die grundlegenden Einreiseregelungen bzw. Beschränkungen bleiben weiterhin aufrecht. Detaillierte Informationen zu den derzeit gültigen Einreisebestimmungen sind hier abrufbar.