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Wirtschaft - Kärnten
Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats, und Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats
Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats, und Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats © WKK/studiohorst

"Es darf endlich geplant werden"

Ab sofort: Schutz­schirm für Ver­anstalter auf­gespannt

Kärnten – Für die Veranstalter gibt es Hoffnung: Der Schutzschirm für Events ist gespannt und es darf endlich geplant werden.

 2 Minuten Lesezeit (313 Wörter)

„Hierbei handelt es sich um eine Förderung im Falle einer coronabedingten Absage bzw. erforderlichen Einschränkung der Veranstaltung“, erklärt Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer. Der Fördertopf steht zur Verfügung, um nicht stornierbare oder bereits erbrachte Leistungen bei einer Absage zu vergüten. Ab sofort können Anträge für Veranstaltungen zwischen 1. März 2021 und 21. Dezember 2022 eingereicht werden. Abgewickelt wird das Ganze über die Tourismusbank.

Schutzschirm gibt Planungssicherheit

„Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, war die Planung von Veranstaltungen mit einem erheblichen Risiko verbunden. Nun können aber Konzeptionen von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Hochzeiten, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sportevents – vorgenommen werden, da man eine Absicherung hat und weder der Auftraggeber noch die umsetzenden Firmen mit ihrem finanziellen Kapital haften, sondern der Schutzschirm diese Beträge im Notfall abfedert“, führt Polka aus.

Details zum Schutzschirm

Den Schutzschirm können Veranstalter beantragen, die eine Veranstaltung mit mindestens 15.000 Euro an Kosten in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Alternativ können Veranstaltungs­agenturen und Eventplaner unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter die Förderung beantragen. Zuschuss gibt es in Höhe von maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung. Maximal werden 200.000 Euro zuzüglich maximal 800.000 Euro zugeschossen.

WK-Beirat fordert Ausgleichszahlungen

„Bei all der Freude darf man aber nicht außer Acht lassen, dass die Veranstaltungsbetriebe extrem gefährdet sind und auf finanzielle Unterstützung aus den vergangenen Monaten warten. Wenn ein Unternehmen keine Ausgleichszahlungen bekommt, geht womöglich auch die Luft für künftige Events aus“, so Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung.

Details zum Schutzschirm für Veranstaltungen gibt es hier.