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Leben - Kärnten
© pixabay

Für tierhalterlose und verwilderte Katzen

Aktion „Katzen­kastration“ startet wieder

Kärnten – Auch 2021 führen Land Kärnten, Gemeinden und Tierärztekammer die Sonderaktion für tierhalterlose und verwilderte Katzen fort. Heuer werden auch die Tarife erhöht.

 2 Minuten Lesezeit (283 Wörter) | Änderung am 23.01.2021 - 18.18 Uhr

Nur wenige wissen: Katzen sind bereits ab einem Alter von sechs Monaten geschlechtsreif und können bis zu dreimal jährlich Nachwuchs bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass ein Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen haben kann. „Um nachhaltig und tiergerecht eine sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, setzen wir die Aktion ‘Katzenkastration’ fort“, wie Kärntens Tierschutzreferentin LHStv.in Beate Prettner erklärt. „Besonders freut mich, dass wir heuer die Tarife anpassen und erhöhen konnten, dies ist bereits mit dem Gemeindebund sowie der Tierärztekammer abgestimmt.“

Höhere Tarife

Die entstehenden Kosten teilen sich Land, Gemeindebund und Tierärztekammer zu je einem Drittel. Die Höhe des Honorars wurde nunmehr für weibliche Streunerkatzen mit 108 Euro, statt bisher 103,50 Euro und für männliche Streunerkatzen 61,50 Euro, statt bisher 58,50 Euro festgelegt.

Über 1.400 Streunerkatzen kastriert

Dass diese Aktion notwendig ist, zeige allein die Betrachtung der letzten drei Jahre: So wurden hier insgesamt 1.420 Streunerkatzen kastriert, wofür gesamt 44.875 Euro aufgewendet wurden. Konkret wurden mit der Aktion 2018 304 weibliche und 55 männliche, 2019 334 weibliche und 98 männliche und 2020 490 weibliche und 139 männliche Streunerkatzen kastriert und abgerechnet (Stand 19. Jänner 2021).

Es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro

Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner weist zudem auf ein essenzielles Detail für Landwirte hin: „Bereits seit 2019 müssen alle Zuchtkatzen, das sind alle unkastrierten Katzen mit Freilauf, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der österreichischen Heimtierdatenbank auf ihren Halter eingetragen werden.“ Konkret bedeutet das, dass alle Katzen nun entweder kastriert oder als Zuchtkatzen gemeldet sein müssen. „Wird dies nicht beachtet drohen drastische Strafen von bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro“, so Wagner weiter.