Leben - Kärnten
Ab 25. Jänner:
Auch der Zutritt zum Gericht ist nur mehr mit FFP2 Maske möglich
Kärnten – Die Gerichte in Kärnten haben auch weiterhin geöffnet. Ab Montag, 25. Jänner 2021, ist der Zugang zu den Gerichtsgebäuden nur mit einer FFP2- Maske zulässig, die in allen parteienöffentlichen Bereichen getragen werden muss.
Die Gerichte in Kärnten sind weiterhin geöffnet, aber ab morgen darf man das Gerichtsgebäude nur mehr mit einer FFP2 Maske betreten. Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt zwei Meter. Der Parteienverkehr ist ebenso wie der Amtstag nur über telefonische Voranmeldung möglich.