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Die FFP2-Masken sind ab heute im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen.
Die FFP2-Masken sind ab heute im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen. © 5min

Verschärfte Corona-Maßnahmen:

Ab heute: FFP2-Pflicht und zwei Meter Abstand

Kärnten/Österreich – Der Babyelefant muss ab heute etwas wachsen, denn nun gilt es in ganz Österreich, einen vergrößerten Mindestabstand und die FFP2-Maskenpflicht einzhalten.

 3 Minuten Lesezeit (368 Wörter)

Der Lockdown wird wegen der immer noch hohen Infektionszahlen und der Ausbreitung der britischen Virusmutation voraussichtlich zumindest bis 8. Februar verlängert. Wie es danach weitergeht, werden die Infektionszahlen der nächsten Tage zeigen, wie mehrfach von der Bundesregierung betont wurde. Ab dem heutigen Montag, dem 25. Jänner, kommt es zu Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen. Das ist ab heute zu beachten:

Zwei Meter Abstand

Als Symbol des gesetzlichen Mindestabstandes hat der Babyelefant nun wohl ausgedient. Ab heute müssen an allen öffentlichen Orten mindestens zwei Meter Abstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden. Das gilt beim Anstellen bei der Supermarkt-Kassa ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

FFP2-Maskenpflicht ab 14

Seit Mitternacht gilt für alle Österreicherinnen und Österreicher ab 14 Jahren, FFP2-Masken im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen. Ausgenommen sind Schwangere und Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Die FFP2-Masken sind neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch in Fahrgemeinschaften, in Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe, auf (Indoor- und Outdoor-) Märkten, beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, in der Gastronomie beim Abholen von Speisen sowie in Betriebskantinen, und in Beherbergungsbetrieben, die für dringende berufliche Zwecke betreten werden dürfen, zu tragen.

Die verschärfte Maskenpflicht gilt erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren können stattdessen einen normalen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Tests für weitere Berufsgruppen

Wöchentliche Berufsgruppentests sind nun auch für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr), Lehrer und Elementarpädagogen, Arbeiter in der Lagerlogistik, sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird, Personen im öffentlichen Dienst im Parteienverkehr und Spitzensportler (Kontakt- und Mannschaftssport) vorgesehen.

Wer in diesen Berufsgruppen nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Für getestete Personen ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.