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Leben - Kärnten
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Für das Jahr 2021:

Zum Schutz gegen Bahnlärm: Paket mit 1,5 Mio. Euro geschnürt

Kärnten – Der Schutz der Kärntner Bevölkerung vor Bahnlärm soll in den nächsten Jahren noch mehr forciert werden als schon bisher geplant. „Das Land wird im Kampf gegen Bahnlärm einen eigenen Lärmschutzfonds einrichten, damit Lärmschutzprojekte vorgezogen werden. Dafür werden die Gemeinden finanziell unterstützt“, gibt heute Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig im Anschluss an die Regierungssitzung bekannt.

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Im Jahr 2021 wird dieser neue Verwaltungsfonds mit 1,5 Mio. Euro dotiert. Unterstützt werden durch den Fonds sowohl die nötigen Grob- und Detailplanungen als auch bauliche Maßnahmen. „Das Land wird die Gemeinden massiv finanziell unterstützen, damit der Ausbau schneller in die Gänge kommt. Wir setzen damit einen nächsten wichtigen Schritt für mehr Anrainerschutz“, so der Landesrat. Die Richtlinien für diesen Fonds werden in den nächsten Wochen erarbeitet, Anträge sollen bereits ab März gestellt werden können. „Die Abstimmungsgespräche mit den Gemeinden werden noch diese Woche aufgenommen“, gibt der Landesrat bekannt.

Zügige Aufnahme der Planung

Vor allem im Hinblick auf die Fertigstellung der Koralmbahn im Jahr 2026 ist insbesondere eine zügige Aufnahme der Detailplanungen sowie die Umsetzung der bereits geplanten Lärmschutzprojekte wichtig. „Viele Projekte sind in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten, da sich die Gemeinden die nötige Kofinanzierung nicht leisten konnten. Diese Problematik wird durch die aktuelle Corona-Lage weiter verschärft, da die finanzielle Lage der Gemeinden angespannt ist. Wir dürfen dennoch nicht länger Zeit verlieren“, verdeutlicht Schuschnig. Die enormen wirtschaftlichen Chancen die sich für Kärnten durch die Koralmbahn künftig ergeben, dürfen keinesfalls zulasten der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum gehen.

Gemeinsam mit der ÖBB

Die Lärmschutzprojekte werden gemeinsam zwischen ÖBB, Land und Gemeinde geplant und errichtet. Grundlage dafür ist eine detaillierte Lärmstudie und ein abgestimmter Errichtungsplan. Die Hälfte der Kosten übernimmt die ÖBB, der verbleibende Anteil wird entsprechend eines Kostenteilungsschlüssels zu gleichen Teilen vom Land Kärnten und der Standortgemeinde getragen.