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Politik - Kärnten
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Biber-Population angestiegen

Kärnten be­schließt erst­malig Biber-Ver­ordnung

Kärnten – Die Biber-Population in Kärnten ist markant angestiegen. Eine neue Verordnung ermöglicht nun ein rasches Eingreifen bei Gefahr in Verzug.

 2 Minuten Lesezeit (331 Wörter) | Änderung am 26.01.2021 - 16.03 Uhr

Seit der Durchführung eines wissenschaftlichen Monitorings ist bekannt, dass die Biber-Population in Kärnten markant angestiegen ist und zwar von 130 Tieren (2013) auf rund 700 Biber. Diese haben sich mittlerweile in ganz Kärnten verbreitet. Flüsse wie die Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Angesichts gleichzeitig steigender Schadensmeldungen, wurde vom Land Kärnten eine Verordnung ausgearbeitet, „um rechtzeitig auf diese Konfliktsituationen reagieren zu können, weil es hier um den Schutz von Menschen, von Siedlungen und auch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht“, betont Jagdreferent Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Rasches Eingreifen bei Gefahr in Verzug

Die Verordnung wurde in der heutigen Regierungssitzung beschlossen, und ermöglicht raschere Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum der Biber. „Ziel ist es, akute Gefahren für Leib und Leben sowie öffentliche Infrastrukturen abwenden zu können – und das rasch und unbürokratisch!“, erklärt Gruber. Bisher waren für Eingriffe aufwendige und langwierige Bescheidverfahren notwendig.

Generelle Bejagung der Biber wird nicht erlaubt

Kernstück der Verordnung ist ein Stufenplan erlaubter Maßnahmen, von der Prävention im ersten Schritt, zur Entfernung von Haupt- und Nebendämmen im zweiten Schritt, bis zur Entnahme einzelner Tiere als letzter Ausweg, „wenn keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, um die Situation in den Griff zu bekommen“, so Gruber. Es wird also nicht die generelle Bejagung der Biber erlaubt, sondern ein sehr zielgerichtetes Einschreiten bei Gefahr in Verzug. Zusätzlich gibt es für diese Eingriffsmöglichkeiten geografische und zeitliche Beschränkungen. Der Hauptdamm eines Biberbaus darf beispielsweise nur dann entfernt werden, wenn sich keine Jungtiere im Bau befinden. Eine Entnahme der Tiere kann mittels Lebendfallen oder direkter Bejagung erfolgen. Fallen sind mit GPS-Koordinaten zu melden und zu dokumentieren, um den Vollzug der Verordnung konsequent kontrollieren zu können.

„Wir haben damit einen guten Weg gefunden, um rechtzeitig auf die steigenden Konflikte zu reagieren und gleichzeitig ein professionelles Management dieser Tierart zu etablieren“, betonte der Jagdreferent. Die Verordnung tritt noch im Februar in Kraft.