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Leben - Kärnten
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ASFINAG präsentiert Hit-Parade

Ausreden der Vignetten-Sünder: “Mein Hund hat sie ge­fressen”

Kärnten – Püntklich zum Vignettenwechsel 2021 präsentiert die ASFINAG ihre Hitparade der Ausreden rund um Vignettendelikte der Österreicher. 

 2 Minuten Lesezeit (256 Wörter)

Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker sehr kreativ sein können. Gerade wenn es um eine Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe haben.

Die Ausreden-Hitparade der ASFINAG

  • „Hab nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst“
  • „Hab nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann“
  • „Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst“
  • „Es ist umständlich, eine 10-Tages-Vignette von der Windschutzscheibe abzulösen“
  • „Muss schnell ins Krankenhaus“
  • „Keine Vertriebsstelle gefunden“
  • „Keine Vignette an der Vertriebsstelle erhalten“
  • „Vignettenpflicht-Schilder nicht gesehen“
  • „Das ist nicht mein Auto.“
  • „Hab‘ ja eh die Sondermautstrecke bezahlt.“
  • Digitale Vignette: „Ich habe mich bei der Eingabe ja nur um eine Ziffer geirrt.“

Andere, absurde Ausreden in der Vergangenheit:

  • „Die Kinder haben beim Spielen die Vignette zerstört“
  • „Der Hund hat die Vignette erwischt und zerbissen“
  • „Vignette ist in der Handtasche der Ehefrau“

Ausrede schützt vor Strafe nicht

Leider schützen Ausreden oder Unwissen aber nicht vor einer Ersatzmaut. Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeuglenker durch eine Automatische Vignettenkontrolle ohne gültige Vignette erfasst wird. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemacht. Der Strafrahmen im Verwaltungsstrafverfahren kann sich bis zu 3.000 Euro erstrecken.