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Aktuell - Kärnten
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Bei der heutigen Pressekonferenz beschlossen:

Übersicht: So geht es nach dem harten Lockdown weiter

Kärnten/Österreich – Die österreichische Bundesregierung informierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Corona-Pandemie. Nun ist es fix: Der "harte" Lockdown endet mit dem 8. Februar. Erste Lockerungsschritte, aber auch Verschärfungen wurden bekannt gegeben.

 4 Minuten Lesezeit (488 Wörter) | Änderung am 01.02.2021 - 18.49 Uhr

Bei der heutige Pressekonferenz der Bundesregierung wurde bekanntgegeben, dass erste Lockerungen nach dem kommenden Sonntag, dem 7. Februar, in Kraft treten. Diese betreffen vor allem Schulen, den Handel und körpernahe Dienstleister.

Schulen öffnen nach den Semesterferien

Unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen wechseln die Schulen nach den Semesterferien wieder zurück zum Präsenzunterricht. Wöchentliche Testungen und ein Schichtbetrieb für die Schüler steht am Plan. So soll die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler zum Schulbeginn getestet werden. Dieser Test ist 48 Stunden “gültig”. Danach kommt die andere Hälfte der Schülerinnen und Schüler an die Reihe. Genaue Details wird Bildungsminister Heinz Faßmann am morgigen Dienstag bekanntgeben.

Handel darf aufsperren

Mit einer massiven Einschränkung darf auch der Handel wieder aufsperren. Nur eine Person wird jedoch pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt sein. Dadurch sind vor allem kleine Geschäft betroffen, da hier deutlich weniger Personen Platz finden. Mit dieser Regelung kann man von größeren Schlangen vor den Verkaufsgeschäften ausgehen. Die gleiche Regel gilt auch für Museen, die zeitgleich aufsperren dürfen.

Dienstleister sind wieder da

Gute Neuigkeiten für alle die sich schon die Haare raufen: Friseure und andere körpernahe Dienstleister dürfen wieder ab dem 8. Februar aufsperren. Ein “Eintrittstest” ist jedoch verpflichtend. So können zwar Termine bei Dienstleistern wahrgenommen werden, davor muss jedoch ein Corona-Test gemacht werden. Dieser ist für 48 Stunden gültig und könne etwa in den Teststraßen der Bundesländer kostenlos durchgeführt werden.

Ausgangsperre

Die Ausgangsbeschränkungen fallen nicht ganz, aber gelten ab 8. Februar wieder von 20 bis 6 Uhr, statt rund um die Uhr. Ausnahmegründe sind wie bisher: “Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum”, die “Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten”, die “Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse” und der Weg zur Arbeit. Im privaten Bereich dürfen sich ab 8. Februar wieder zwei Haushalte treffen. Maximal vier Personen sind erlaubt. “Je weniger soziale Kontakte es gibt, umso besser”, sagt Kurz.

Gastronomie und Tourismus bleiben zu

Weiterhin geschlossen bleiben Gastronomie und Tourismus. Über weitere Öffnungsschritte in diesen Bereichen möchte die Bundesregierung am 15. Februar diskutieren.

Verschärfungen der Corona-Maßnahmen

Neben den heute bekanntgegebenen Lockerungen wurde jedoch auch von Verschärfungen der Maßnahmen in gewissen Bereichen gesprochen. So werden etwa die Strafen bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht angehoben. Auch an den Grenzen werde “nachgeschärft” um zu verhindern, dass andere Mutationen eingeschleppt werden.

Gesundheitsminister Rudi Anschober kündigt außerdem eine Ausweitung der FFP2-Pflicht an. Auch die Testinfrastruktur werde ausgebaut. Genaue Details dazu wurden heute jedoch noch nicht bekanntgegeben.

Lockerungen könnten zurückgenommen werden

Laut Kurz seien die Lockerungsschritte keine “Entwarnung” Sollten die Zahlen exponentiell steigen, könnten auch die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Die Zahl der Neuinfektionen sei dabei besonders vom Verhalten im privaten Bereich abhängig, so Kurz.